Klimaproteste: Wer sich wirklich strafbar macht
Zuletzt forderte die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) härtere Strafen für Klima-Aktivist:innen. Sie wünscht sich Rechtsmittel nach "deutschem Vorbild", der Weg der Aktivist:innen sei ihrer Meinung nach falsch. PULS 24 hat bei Strafrechtsprofessor Robert Kert von der WU Wien nachgefragt, was im Rahmen des österreichischen Rechts möglich wäre und was er vom Ruf nach härteren Strafen hält.
"Wir haben ausreichend Strafbestimmungen, also dann, wenn tatsächlich eine Gefahr eintritt“, so der Experte. Auch eine Verhältnismäßigkeit der Strafen müsse beachtet werden. "Das ist aus meiner Sicht in erster Linie eine populistische Forderung. Die Leute werden deswegen nicht im Gefängnis landen", sagt Kert.
Kein Reformbedarf
Der Strafrechtler sieht durch die aktuellen Proteste keinen Anlass für die von Mikl-Leitner geforderten Verschärfungen. Das sei nicht sinnvoll. Er glaubt auch nicht, dass dadurch Straßenblockaden verhindert werden würden. Es sei überhaupt fraglich, ob solche Änderungen angemessen wären. "Man muss da differenzieren - wenn sich die auf der Straße hinsetzen und festkleben, dann ist das ein Hindernis für Autofahrer, aber so für sich genommen, glaube ich nicht, dass man da gleich mit der schärfsten und härtesten Keule als Staat zuschlagen muss. Da gibt es weniger eingriffsintensive Reaktionen."
Aktivisten werden zur Kasse gebeten
Die möglicherweise begangenen Gesetzesübertretungen durch Klima-Demos fallen in Österreich meist unter das Verwaltungsrecht, das es in dieser Form in Deutschland so nicht gibt. Der Blick Mikl-Leitners ins Nachbarland sei daher nicht nachvollziehbar. Aktuell würden die Klima-Aktivist:innen in Österreich vor allem wegen diverser Verwaltungsdelikte gestraft, darunter fallen zum Beispiel Verstöße gegen das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsordnung, oder gegen das Versammlungsgesetz. In den meisten Fällen hagelt es Geldstrafen.
Nur bei Delikten wie etwa Sachbeschädigung oder Widerstand gegen die Staatsgewalt wird in Österreich das Strafrecht herangezogen - dabei können höhere Strafen bis hin zu Haftstrafen anfallen. Strafen müssten aber immer auch im Verhältnis gesehen werden: Bei vorsätzlicher Körperverletzung liegt das Strafmaß bei einem Jahr, und da wäre auch tatsächlich jemand verletzt worden. Für ein Verhalten, bei dem ein paar Autofahrer ein paar Minuten nicht weiterkommen würden, könne sich der Strafrechtler keine Freiheitsstrafen vorstellen.
Österreichs Gesetze reichen aus
Wenn tatsächlich Rettungswagen aufgehalten werden würden - wie von ÖVP-Politikern behauptet -, dann könnte das auch in Österreich schon jetzt mit existierenden Mitteln gestraft werden. Zum Beispiel der Tatbestand "Gefährdung der körperlichen Sicherheit", dabei müsse aber jemand konkret gefährdet werden, nicht nur die vage Allgemeinheit. "Es wird immer so dargestellt, als ob das gar nicht strafbar ist, aber es kann schon strafbar sein", so Kert.
Friedlicher Protest darf sein
Ein weiterer Unterschied zum deutschen Recht ist die Auslegung der "Nötigung" als Tatbestand. Eine gewaltfreie Blockade kann in Deutschland als eine solche ausgelegt werden. In Österreich ist die gewaltfreie Blockade einer Straße an sich nicht strafbar. Selbst nicht angemeldete Versammlungen sind vom Recht auf Versammlungsfreiheit grundsätzlich gedeckt - zumindest bis sie aufgelöst werden.
Festkleben und auf der Straße sitzen, ist in Österreich also per se nicht strafbar. Wenn nichts sonst beschädigt wird, liegt kein Straftatbestand vor. Wären die Demonstrationen angemeldet, dann würden sie keine vergleichbare Aufmerksamkeit generieren, so die Argumentation der Aktivist:innen.
Aggressive Passanten machen sich strafbar
Die Aktivist:innen wollen die Aufmerksamkeit auf die Klimakrise lenken - sie nehmen dafür Strafen und sogar verbale und körperliche Angriffe in Kauf.
Am Montag überschüttete eine Passantin Klimaaktivist:innen mit einer Säure. Am Mittwoch zerrte ein Mann einen Aktivisten von der Straße und trat anschließend auf ihn ein. So ein Verhalten könnte wegen Körperverletzung strafbar sein, so Kert. Wenn gezielt jemand verletzt werden soll, "dann muss diese Verletzung nicht eintreten", der Tatbestand könnte auch versuchte Körperverletzung sein.
https://twitter.com/letztegenAT/status/1613071694549389313
Strafrecht ist keine Lösung
Kert glaubt nicht, dass die Forderungen der ÖVP Niederösterreich umsetzbar sind. "Selbst wenn man einen Tatbestand im gerichtlichen Strafrecht schaffen würde, dann könnten die Strafen ja auch nicht besonders hoch sein." Diese Art von Reformen könnten auch nicht innerhalb weniger Monate umgesetzt werden. Anlassgesetzgebung führe zu gesetzlichen Bestimmungen, die rechts-politisch nicht durchdacht sind, sagt Kert. "Das Strafrecht wird so oft als Lösung gesehen - aber es löst das Problem eigentlich nicht", mit gewissen Verhaltensweisen müsse eine Gesellschaft klarkommen. "Das Problem der Klima-Aktivisten wird das Strafrecht nicht lösen".
So schnell kommt man Gott sei Dank nicht ins Gefängnis.
Sollten die Strafen dennoch erhöht werden, so glaubt der Strafrechtler nicht, dass sich die Proteste dadurch verhindern ließen. "Die Klimaaktivisten werden sich dadurch nicht aufhalten lassen". Für die Aktivist:innen selbst sind die Forderungen von Mikl-Leitner sowieso mehr als reine Polemik. "Wir nehmen das sehr ernst. Immer, wenn politischer Protest der Politik wirklich gefährlich wird, dann versuchen sie, den mit allen Möglichkeiten zu unterdrücken", so Lucia, Sprecherin der Plattform System Change not Climate Change im PULS 24 Gespräch.
Der Säureangriff am Montag habe sie an den Brandanschlag auf das Protestcamp in der Wiener Lobau erinnert. "Das ist ein massiver Schritt in die Richtung, politischen Protest einzuschüchtern".
Zusammenfassung
- Passanten, die Aktivisten durch die Gegend zerren und auf sie eintreten, Aktivistinnen, die an Straßen kleben und Politiker, die Gefängnisstrafen fordern.
- Wer macht sich nach österreichischem Recht strafbar und wann könnten die Aktivist:innen ins Gefängnis wandern?