Klage gegen Innsbrucks Bürgermeister Willi abgewiesen
Der Bürgermeister hatte dies im städtischen Gebäude- und Wohnungsregister erheben lassen. Dies sei eine unwahre Behauptung, entgegnete die Pema-Immobiliengruppe daraufhin, sprach von einer deutlich geringeren Zahl und klagte auf Unterlassung und Widerruf. Pema verlangte 21.000 Euro wegen Rufschädigung. Die Unrichtigkeit dieser Behauptung sei dem Bürgermeister bekannt gewesen, argumentierte die Klägerseite. Zudem habe der Bürgermeister nicht in seiner hoheitlichen Funktion gesprochen, sondern politisch und persönlich motiviert. Willi blieb Mitte September vor Gericht bei seinen Aussagen.
Das Gericht kam nun zu dem Schluss, dass das Stadtoberhaupt berechtigt gewesen sei, Erhebungen durchzuführen und die Öffentlichkeit zu informieren. Der Rechtsweg gegen ihn als Organ sei unzulässig. Die Pema-Gruppe kann innerhalb von zwei Wochen Rechtsmittel einlegen.
Zusammenfassung
- Die zivilrechtliche Klage gegen den Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi (Grüne) in Sachen Pema 2-Gebäudeleerstand ist erstinstanzlich abgewiesen worden, berichtete der ORF Tirol am Samstag.
- Die Errichtungsgesellschaft des Pema 2-Turms des Immobilieninvestors Markus Schafferer hatte Willi wegen Kreditschädigung und Verbreitung unwahrer Tatsachen geklagt.
- Der Bürgermeister hatte dies im städtischen Gebäude- und Wohnungsregister erheben lassen.