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In vier NÖ Gemeinden wird noch einmal gewählt

Heute, 15:00 · Lesedauer 2 min

Nach der Sitzung der Landeshauptwahlbehörde in St. Pölten am Montag im Zusammenhang mit den niederösterreichischen Kommunalwahlen vom 26. Jänner steht fest, dass in vier Gemeinden noch einmal Urnengänge stattfinden werden. Der gesamte Wahltag wird demnach in Gablitz (Bezirk St. Pölten) und Marchegg (Bezirk Gänserndorf) wiederholt, in Maria Lanzendorf (Bezirk Bruck a.d. Leitha) ab dem Einbringen der Wahlvorschläge. In Klosterneuburg (Bezirk Tulln) ist ein Sprengel betroffen.

In Gablitz und Marchegg müssen ebenso wie in Maria Lanzendorf alle Wählerinnen und Wähler nochmals zur Stimmabgabe. In der Marktgemeinde im Bezirk St. Pölten war die Kundmachung der Wahlvorschläge fehlerhaft, in der "Storchenstadt" im Bezirk Gänserndorf gaben Mitglieder der Sprengelwahlbehörden vor Wahlbeginn ihre Stimmen ab. In Maria Lanzendorf ist davon auszugehen, dass der neue Stimmzettel um eine Liste ergänzt wird - um jene nämlich, die zur Wahl am 26. Jänner fälschlicherweise nicht zugelassen war. In Klosterneuburg wird im Sprengel 28 (Altersheim Caritas) wiederholt. Dort nahm ein Mitglied allein und ohne die Anwesenheit der weiteren Wahlkommission, die zu diesem Zeitpunkt durch die Zimmer ging, um bettlägerigen und älteren Menschen die Stimmabgabe zu ermöglichen, Wahlkuverts entgegen, die in die Auszählung einbezogen wurden.

Zwölf Anfechtungen in elf Gemeinden waren am Montag in der Sitzung in St. Pölten zu behandeln. "Die Juristinnen und Juristen der Gemeindeabteilung haben die Sachverhalte genau geprüft und den Mitgliedern der Landeshauptwahlbehörde zur Entscheidung vorgelegt. In sieben Gemeinden wurden die Anfechtungen abgelehnt, da sich die angeführten Mängel nicht bestätigten bzw. es keine Auswirkungen auf die Mandatsverteilung gab", erläuterte Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) als Vorsitzender des Gremiums.

Die Entscheidungen der Landeshauptwahlbehörde werden den betroffenen Gemeinden zugestellt. In jenen Kommunen, in denen der Anfechtung nicht stattgegeben wurde, müssen sich die neu gewählten Gemeinderäte innerhalb von vier Wochen ab der erfolgten Zustellung konstituieren. In den vier Gemeinden, in denen die Wahl wiederholt werden muss, schreibt die Landesregierung einen neuen Termin bzw. neue Termine aus. Entsprechend des Fristenlaufs wäre frühestens Mitte Mai für einen neuen Urnengang bzw. neue Urnengänge möglich.

Zusammenfassung
  • In vier niederösterreichischen Gemeinden, darunter Gablitz und Marchegg, müssen die Kommunalwahlen nach Fehlern bei der Wahldurchführung wiederholt werden.
  • Insgesamt wurden zwölf Anfechtungen behandelt, von denen in sieben Gemeinden die Mängel als unerheblich für die Mandatsverteilung eingestuft wurden.
  • Die Landeshauptwahlbehörde hat entschieden, dass die neuen Urnengänge frühestens Mitte Mai stattfinden können.