Ibiza-Anwalt will nicht vor U-Ausschuss erscheinen
Vor ein paar Wochen noch wollte Johannes Eisenberg dem Untersuchungsausschuss das gesamte Material des Ibiza-Videos übermitteln. Vorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP) lehnte das Angebot ab. Die Begründung: Der Ausschuss dürfe möglicherweise rechtswidrig zustande gekommene Beweismittel nicht annehmen. Die ÖVP setzte den Anwalt auf die Ladungsliste. Eisenberg will aber nicht kommen.
Das teilte er in einem Schreiben an das Parlament mit und spart darin nicht mit Vorwürfen gegen die österreichischen Behörden. Der Anwalt muss seiner Ladung auch nicht nachkommen. Wer keinen Wohnsitz in Österreich hat, ist dazu auch nicht verpflichtet. Die NEOS fordern nun eine Video-Befragung, für die Eisenberg allenfalls zur Verfügung stünde.
Ibiza-Anwalt: Österreichische Ermittler hätten "vorsätzlich getäuscht"
"Nach Rücksprache mit dem Mandanten, der von den österreichischen Behörden und Medien verdächtigt wird, an der Entstehung des 'Ibiza-Videos' mitgewirkt zu haben, teile ich mit, daß (sic!) ich als Zeuge nicht zur Verfügung stehe und nicht anreisen werde", erteilt Eisenberg in einem Schreiben an den Ausschuss der Ladung allerdings eine Absage.
Ermittlungsverfahren gegen Eisenberg
Nach seinem Angebot, das Video zu übermitteln, sei gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren "wegen abgeblichen Versuchs des Mißbrauchs (sic!) von Tonaufnahmen" eingeleitet worden, das immer noch laufe, erklärte der Anwalt. Zudem werde das Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlichen Videohersteller "in einer Weise geführt, die rechtsstaatswidrig ist und erhebliche kriminelle Energie der beteiligten Mitarbeiter der Polizei und Justizbehörden und Gerichte offenbart", spart Eisenberg nicht mit Vorwürfen. Es werde versucht, die Erstellung und Verbreitung des Videos, das FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache zu Fall brachte und die türkis-blaue Koalition beendete, zu "delegitimieren" und seinen Mandanten zu "kriminalisieren", beklagt der Anwalt.
Auch kritisiert der Anwalt, dass in Deutschland ein U-Ausschuss-Vorsitz "durch einen so tief in den Untersuchungsgegenstand Verstrickten wie Ihren Vorsitzenden undenkbar" wäre. Eisenberg befürchtet in dem Schreiben in weiterer Folge, dass er bei einer Aussage im U-Ausschuss ohnehin "gestört" werden würde. Allerdings zeigt sich der Anwalt gleichzeitig bereit, für eine Videobefragung zur Verfügung zu stehen - eine derartige Möglichkeit könnte seine Haltung und die seines Mandanten ändern, meint Eisenberg.
NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper nahm diesen Ball auf: "Nationalratspräsident und Immer-noch-Ausschussvorsitzender Wolfgang Sobotka muss eine Videobefragung jetzt auf Schiene bringen", forderte sie gegenüber der APA. Erstens sei der Anwalt eine wichtige Auskunftsperson zu der Frage politischer Einflussnahme auf die Strafverfahren rund um "Ibiza", und zweitens solle sich Sobotka als Nationalratspräsident für einen starken U-Ausschuss einsetzen. "Videobefragungen müssen heutzutage möglich sein - auch als Vorbereitung auf Einwände weiterer geladener Personen wegen der derzeitigen Corona-Situation."
Zusammenfassung
- Der Anwalt des mutmaßlichen Ibiza-Drahtziehers Julian H., Johannes Eisenberg, will nicht in den U-Ausschuss kommen.
- Dies teilte er, garniert mit Vorwürfen gegen die Behörden, dem Parlament in einem Schreiben mit, das der APA vorliegt.
- Die NEOS fordern nun eine Video-Befragung, für die Eisenberg allenfalls zur Verfügung stünde.
- von Tonaufnahmen" eingeleitet worden, das immer noch laufe, erklärte der Anwalt.