Gutachter hält Halle-Attentäter für voll schuldfähig
Der rechtsextreme Attentäter von Halle im Osten Deutschlands ist laut einem ausführlichen psychiatrischen Gutachten voll schuldfähig. Nach vorläufiger Bewertung sei "nicht ersichtlich, dass die Fähigkeit des Angeschuldigten, das Unrecht seiner Taten einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, bei den Taten aufgehoben war", heißt es in einem veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs.
Demnach ordneten die Karlsruher Richter bereits am 23. April an, dass Stephan B. in Untersuchungshaft bleibt. B. hatte am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, ein Blutband in der Synagoge von Halle geplant. Ihm gelang es aber nicht, in das Gebäude einzudringen. Daraufhin erschoss er zunächst eine Passantin und dann einen Gast in einem Döner-Imbiss. Auf der Flucht vor der Polizei verletzte er weitere Menschen.
Die Bundesanwaltschaft, Deutschlands oberste Anklagebehörde, hat den 28-Jährigen im April am Oberlandesgericht Naumburg wegen zweifachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs zum Nachteil von insgesamt 68 Menschen angeklagt. Sie wirft ihm einen Mordanschlag "aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus" vor.
Die Richter zeigen sich nach vorläufiger Einschätzung davon überzeugt, dass B. die Passantin und den jungen Mann im Döner-Laden heimtückisch tötete. Er habe ihre Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt. Dass er die Taten nicht geplant und seine Opfer zufällig ausgewählt habe, ändere daran nichts. Die Absicht, möglichst viele Besucher der Synagoge zu töten, beruhe ersichtlich auf niedrigen Beweggründen. B. habe Juden und Muslime töten wollen, "weil sie nach seiner Ansicht jeweils einer von ihm verhassten religiösen Gruppe angehörten". Damit habe er "ähnlich gesonnene Personen" motivieren wollen.
Zusammenfassung
- Der rechtsextreme Attentäter von Halle im Osten Deutschlands ist laut einem ausführlichen psychiatrischen Gutachten voll schuldfähig.