Grünes Licht für Arbeitspflicht für Asylwerber

Das Innenministerium gab grünes Licht für die Arbeitspflicht von Asylwerber:innen. Im Herbst hatten die Bundesländer dazu einen Vorstoß geliefert. In Wien beraten nun die Asylkoordinatoren der Länder.

Bei der Arbeitspflicht von Asylwerbern hat nun der Bund grünes Licht gegeben. Dabei geht es nicht etwa um reguläre Arbeit, sondern um eine mögliche Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit. 

Im September hatten die Asylreferenten der Bundesländer den Vorstoß im Rahmen der Landeshauptleute-Konferenz gebracht.

Das Taschengeld, das die Asylwerber erhalten (40 Euro im Monat), soll bis zur Hälfte reduziert werden können, wenn jemand nicht arbeitswillig sei, berichtet "Ö1". Ein zweiter Vorschlag ist, dass die Grundversorgung der Länder auf Sachleistungen, wie zum Beispiel Essensgutscheine, umgestellt werden könnte - auch diese sollen aber gekürzt werden können.

Auch die Ausweitung der Möglichkeiten für gemeinnützige Tätigkeiten ist einer der Vorschläge, so das Innenministerium.

Keine 15a-Anpassung notwendig

Es braucht keine Anpassung der bestehenden 15a Vereinbarung zwischen Land und Bund, so die Fachexperten des Innenministeriums zum Thema Grundversorgung. Demnach ist kein einstimmiger Beschluss notwendig, die Länder können eigene Maßnahmen setzen. Jedes Bundesland selbst müsse bewerten, ob Landesgesetze betroffen sind. 

Die konkrete Umsetzung liegt nun bei den Ländern. In Wien tagen dazu am Donnerstag die Asylkoordinatoren der Länder, der Vorsitz liegt aktuell bei Kärnten.

Vorbild "Vorarlberg Kodex"

Die Debatte schwelt schon länger, die Vorarlberger ÖVP hatte etwa Anfang November einen "Vorarlberg Kodex" angekündigt, den Asylwerber unterschreiben sollen und der sie zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet.

Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) zeigte sich in Folge im November offen für diesen Vorschlag, während etwa Tirols Landeshauptmannstellvertreter Georg Dornauer (SPÖ) das Ansinnen als nicht zielführend und "reinen Theaterdonner" der ÖVP vor den Wahlen im Jahr 2024 bezeichnete. Auch in Wien sprach man sich gegen "Zwangsarbeit" aus.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Innenministerium gab grünes Licht für die Arbeitspflicht von Asylwerber:innen.
  • Im Herbst hatten die Bundesländer dazu einen Vorstoß geliefert.
  • Die konkrete Umsetzung liegt nun bei den Ländern.
  • In Wien wird am Donnerstag darüber beraten.