Griechenland verteidigt Pushbacks als "notwendig"

Griechenland hat die Praxis sogenannter Pushbacks, das Zurückweisen von Flüchtlingsbooten auf See, nach anfänglichen Dementis nun verteidigt.

Das Abfangen der Boote sei legal und notwendig für den Schutz der Grenzen, sagte der griechische Migrationsminister Notis Mitarakis am Donnerstag im "Ö1"-Morgenjournal. Bisher hat Athen die Vorwürfe, Pushbacks durchzuführen, immer dementiert. Laut internationalem Recht sind diese illegal.

Türkei sicheres Drittland

Das Zurückweisen der Boote auf See sei auch laut der EU-Grenzschutzagentur Frontex legal. Außerdem sei die Türkei ja ein sicheres Drittland, so Mitarakis. "Wir können illegale Migration nicht tolerieren. Wir wollen keine Opfer von Schmugglern werden, die Geld damit machen, indem sie illegale Migranten auf Schlauchboote setzen und so Menschenleben riskieren", begründete der Migrationsminister das Vorgehen Griechenlands.

Zudem verletze die Türkei regelmäßig den 2016 mit der EU geschlossenen Flüchtlingsdeal, kritisierte Mitarakis. Dieser sieht unter anderem vor, dass Ankara illegale Überfahrten Richtung Europa verhindert, Brüssel unterstützt die Türkei dafür finanziell. Weil die Türkei ihren Verpflichtungen nicht nachkomme, sei Griechenland gezwungen, die illegalen Überfahrten zu stoppen. "Entscheidend ist, ein hohes Grenzschutzniveau zu sichern. Wir können nach Europa keine illegale Massenmigration erlauben, so wie man das jetzt in Italien oder Spanien derzeit sieht", meinte der Minister.

Küstenwache soll Flüchtlingsboote beschädigen

Die Vorwürfe illegaler "Pushbacks" gibt es seit langem und mittlerweile von mehreren Seiten, darunter humanitäre Organisationen, der Europarat oder das UNHCR. Das Magazin "Spiegel" berichtete unter Berufung auf eigene Recherchen, die griechische Küstenwache stoppe Flüchtlingsboote in der Ägäis, zerstöre deren Motor und ziehe die Boote dann wieder zurück in türkische Gewässer. Auch entlang der Balkanroute und in Österreich soll es laut "asylkoordination österreich" immer wieder zu "Pushbacks" kommen.

Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie EU-Recht verpflichten die Mitgliedsländer, Menschen das Recht auf ein Asylverfahren zu garantieren und den Grundsatz des "Non-Refoulement" (Menschen, die vor schweren Menschenrechtsverletzungen fliehen, nicht zurückzuweisen), einzuhalten - selbst wenn sie irregulär einreisen. Grenzbehörden müssen also immer eine individuelle Prüfung des Schutzbedarfs vornehmen, wenn die eingereiste Person um Asyl ansuchen möchte.

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  • Griechenland hat die Praxis sogenannter Pushbacks, das Zurückweisen von Flüchtlingsbooten auf See, nach anfänglichen Dementis nun verteidigt.