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Fristen für die Wien-Wahl fixiert

Die Ausschreibung der Wien-Wahl am 27. April durch Michael Ludwig (SPÖ) ist im Amtsblatt der Stadt Wien veröffentlicht worden. Das ist im Prinzip ein reiner Formalakt. Er hat jedoch konkrete Auswirkungen auf die Fristen. Denn die sind damit nun fix. Stichtag für die Wahl ist der morgige Dienstag (28. Jänner). Er bestimmt etwa die Anzahl der Wahlberechtigten. Auch Termine für die Einreichfristen gibt es nun.

Der Stichtag regelt unter anderem den Zeitraum der Auflegung des Wählerverzeichnisses. Die Wahlberechtigten werden durch eine in jedem Wiener Wohnhaus angebrachte Hauskundmachung informiert. Versendet werden diese ab nächster Woche. Bis 27. Februar können dann auch Berichtigungen im Verzeichnis beantragt werden.

Das bedeutet etwa, dass Personen eine Eintragung oder auch eine Löschung urgieren können. Bis dieses Verfahren abgeschlossen ist, kann die exakte Zahl der Wahlberechtigten noch nicht verkündet werden. Es werden jedoch laut Rathaus rund 1,4 Mio. Wienerinnen und Wiener sein, die bei den Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen wahlberechtigt sind.

Grundsätzlich sind dies bei der Gemeinderatswahl all jene, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und den Hauptwohnsitz in Wien haben. Bei den Bezirksvertretungswahlen dürfen zudem auch Menschen mit der Staatsbürgerschaft eines EU-Landes zu den Urnen schreiten.

Einreichfristen stehen fest

Für die Parteien sind die Einreichfristen von Relevanz. Es sind mehrere, da für Landesebene und Bezirke unterschiedliche gelten. Wahlvorschläge für Wahlkreise auf Gemeindeebene und Bezirksvertretungen müssen spätestens bis 28. Februar einlangen.

Die wahlwerbenden Gruppen müssen bis dahin auch Unterstützungserklärungen vorlegen. Mindestens 100 werden auf Gemeindeebene für die jeweiligen Wahlkreise verlangt, 50 sind es pro Bezirk bei den Bezirksvertretungen. Eine maßgebliche Ausnahme gibt es aber: Parteien, die schon im Gemeinderat oder in den Bezirken vertreten sind, müssen das nicht tun.

Wenige Tage später wird eine weitere relevante Frist ablaufen: Bis zum 3. März können die sogenannten Stadtwahlvorschläge für den Gemeinderat eingebracht werden. Sie sind bei der Stadtwahlbehörde zu deponieren.

Über die Landeslisten werden jenen Parteien Mandate im Gemeinderat zugewiesen, die die Hürde für einen Einzug geschafft haben. Der Fall ist dies, wenn sie in ganz Wien mindestens 5 Prozent der Stimmen erhalten.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Wien-Wahl wurde am 27. April ausgeschrieben, mit dem Stichtag am 28. Januar, der die Anzahl der Wahlberechtigten festlegt.
  • Bis zum 27. Februar können Berichtigungen im Wählerverzeichnis vorgenommen werden. Rund 1,4 Millionen Wienerinnen und Wiener sind wahlberechtigt.
  • Parteien müssen ihre Wahlvorschläge bis zum 28. Februar einreichen, wobei mindestens 100 Unterstützungserklärungen auf Gemeindeebene erforderlich sind.