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Gleichbehandlungsanwaltschaft fordert "Levelling-Up"

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft fordert die rasche Umsetzung des "Levelling-Up", also einen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Sexualität im Privatbereich. Nach wie vor haben homo- oder bisexuelle Menschen keine rechtliche Handhabe, wenn sie etwa aus einem Café oder einem Taxi geworfen werden. Einen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Sexualität gibt es in Österreich nur am Arbeitsplatz.

Immer wieder argumentieren Gegner des "Levelling-Up", dass es beispielsweise einem Restaurantbesitzer freigestellt werden sollte, wen er bedienen möchte und wen nicht. "Wir sprechen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen von Bereichen des täglichen Lebens. Es ist von großer Bedeutung, dass der Rechtsstaat den Schutz vor der Würdeverletzung - die etwa mit einer Einlassverweigerung einhergeht - über die unternehmerische Freiheit stellt", entgegnet dem Sandra Konstatzky, die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft in einer Aussendung am Dienstag.

Sehr wohl vor Diskriminierung geschützt ist man - zumindest am Papier - aufgrund der Hautfarbe oder des Geschlechts. Demnach sind auch Transpersonen davon umfasst. Um die Rechtssicherheit für trans, nicht-binäre und intergeschlechtliche Personen zu stärken, sollte gesetzlich explizit klargestellt werden, dass der Begriff "Geschlecht" auch Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale umfasst, fordert Konstatzky.

Weiters ortet sie ein "Zuständigkeitschaos" zwischen Bund und Ländern. So verbieten alle neun Bundesländer zwar die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in ihrem eigenen Kompetenzbereich. Das Ergebnis sei ein "undurchsichtiges" Regelwerk. "Für Personen, die diskriminiert wurden, ist es dennoch schwer nachvollziehbar, wenn sie bei einer Sportveranstaltung, die in die Landeskompetenz fällt, geschützt sind, beim Restaurantbesuch jedoch nicht".

Unterstützung für die Forderung der Gleichbehandlungsanwaltschaft kam von der Homosexuellen Initiative (HOSI). "Es ist ein wichtiges Signal, dass mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft die beim Bundeskanzleramt zuständige Stelle für Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz diese zentrale Forderung der LGBTIQ-Community unterstützt. Wir fordern die Bundesregierung auf, auf ihre ExpertInnen zu hören und diese jahrzehntealte Forderung der Community endlich umzusetzen", betont Obfrau Ann-Sophie Otte in einer Aussendung und machte auf aktuelle Petition #SchutzFürAlle aufmerksam.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Gleichbehandlungsanwaltschaft fordert die rasche Umsetzung des "Levelling-Up", also einen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Sexualität im Privatbereich.
  • Das Ergebnis sei ein "undurchsichtiges" Regelwerk.
  • "Für Personen, die diskriminiert wurden, ist es dennoch schwer nachvollziehbar, wenn sie bei einer Sportveranstaltung, die in die Landeskompetenz fällt, geschützt sind, beim Restaurantbesuch jedoch nicht".