APA/ROBERT JAEGER

Geschäftsreisende dürfen nach Ungarn fahren

Trotz der coronabedingten Einreisesperre für Ausländer dürfen seit Samstag Geschäftsreisende wieder uneingeschränkt nach Ungarn fahren. Dies geht aus einer Novelle der diesbezüglichen Regierungsverordnung hervor. Demnach können ausländische Geschäftsleute und Personen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, ohne Quarantäne und Corona-Test in Ungarn einreisen und sich dort aufhalten.

Trotz der coronabedingten Einreisesperre für Ausländer dürfen seit Samstag Geschäftsreisende wieder uneingeschränkt nach Ungarn fahren. Dies geht aus einer Novelle der diesbezüglichen Regierungsverordnung hervor. Demnach können ausländische Geschäftsleute und Personen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, ohne Quarantäne und Corona-Test in Ungarn einreisen und sich dort aufhalten.

Die Betreffenden müssen bei der Einreise den geschäftlichen oder wirtschaftlichen Zweck ihrer Reise glaubhaft machen können. Wie dies zu geschehen hat, geht aus der Verordnung nicht hervor. In der ursprünglichen Version, die bis Freitag galt, war vorgesehen, dass nur jene Geschäftsleute von der Einreisesperre ausgenommen sind, die zu einer ungarischen Tochterfirma oder Niederlassung ihres ausländischen Unternehmen reisten.

Touristische Reisen nach Ungarn sind weiterhin nicht gestattet. Weiterhin möglich bleibt hingegen die Durchreise durch Ungarn ohne Aufenthalt im Land und entlang vorgeschriebener Transitkorridore. Die Regierung in Budapest begründet die strengen Regeln mit der zuletzt stark angestiegenen Zahl an Corona-Fällen.

ribbon Zusammenfassung
  • Dies geht aus einer Novelle der diesbezüglichen Regierungsverordnung hervor.
  • Demnach können ausländische Geschäftsleute und Personen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, ohne Quarantäne und Corona-Test in Ungarn einreisen und sich dort aufhalten.
  • Weiterhin möglich bleibt hingegen die Durchreise durch Ungarn ohne Aufenthalt im Land und entlang vorgeschriebener Transitkorridore.