Fall Tina: Asyl-Bundesamt scheitert laut Anwalt mit Revision
Der VwGH ist demnach unter anderem der Ansicht gefolgt, dass der Geburt in Österreich und der hervorragenden - auch schulischen - Integration Tinas besonderes Gewicht zukomme und die Abschiebung im Jänner 2021 als unverhältnismäßig zu qualifizieren war. Das Höchstgericht verwies auch auf den Umstand, dass eine Trennung der Familie nicht zulässig gewesen wäre. Es sei somit rechtskonform, dass das Bundesverwaltungsgericht auch die Abschiebung der damals fünfjährigen Schwester und der Mutter für rechtswidrig erklärt habe, heißt es in dem vom Anwalt veröffentlichten Beschluss des VwGH. Embacher verwies darauf, dass die jetzt sechsjährige Schwester im Herbst in die Schule gekommen wäre.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezog sich auf die Maßnahmenbeschwerde gegen die fremdenpolizeiliche Abschiebung. Der Asylbescheid und die Rückkehrentscheidung standen dabei nicht zur Debatte, hier war der Rechtsweg bereits ausgeschöpft.
Die Abschiebung Tinas und ihrer Familie nach Georgien hatte für großes Aufsehen gesorgt und erfolgte unter Protesten - inklusive Sitzblockaden vor dem Familienabschiebezentrum. Im Dezember 2021 war Tina wieder nach Wien zurückgekehrt und hatte später ein Schülervisum erhalten. Seit ihrer Rückkehr nach Wien lebt sie bei einer Gastfamilie.
Ihre Schwester und die Mutter blieben in Georgien - vorerst, wie Embacher abends in der ZiB2 des ORF erklärte. Für beide bedeute das Urteil aber, dass sie nun problemlos nach Österreich einreisen dürften und einen Aufenthaltstitel bekommen müssten, sagte er. Auch eine "ordentliche Entschädigung" hält der Anwalt für angebracht. "Amtshaftungsansprüche werden wir sicher geltend machen", betonte Embacher.
Zusammenfassung
- Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Revision des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) im Fall Tina zurückgewiesen.
- Das teilte der Anwalt des Mädchens, Wilfried Embacher, am Dienstag via Twitter mit.
- "Nach 18 Monaten steht im Fall Tina die Rechtswidrigkeit der Abschiebungen endgültig fest."
- Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezog sich auf die Maßnahmenbeschwerde gegen die fremdenpolizeiliche Abschiebung.