EuGH urteilt zur Indexierung der Familienbeihilfe
Rechtlich nicht bindende Schlussanträge eines EuGH-Generalanwalts zu dem Fall besagen, dass die Indexierung gegen Unionsrecht verstößt. Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten müssen in Österreich unabhängig vom Aufenthaltsort ihrer Kinder die gleichen Beihilfen und steuerlichen Vergünstigungen wie österreichische Arbeitnehmer erhalten können, schlussendlich würden sie auch ins österreichische Sozial- und Steuersystem einzahlen, hieß es im Jänner.
Folgen die Luxemburger Richter der Meinung des EuGH-Anwalts, was sie meistens tun, drohen Österreich Nachzahlungen. Man sei "für alle etwaigen Rechtsfolgen durch das Urteil des Gerichtshofs vorbereitet", hieß es zuletzt aus dem Familienministerium. Ressortchefin Susanne Raab (ÖVP) hat laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung im Mai bereits Rückstellungen von 220 Millionen Euro für mögliche Nachzahlungen gebildet.
Zusammenfassung
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am Donnerstag sein Urteil zur Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich vorlegen.
- Mit 2019 hat Österreich einen Mechanismus zur Anpassung der Höhe von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen familiären Steuervorteilen für EU-Bürger eingeführt, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben.
- Die EU-Kommission reicht daraufhin Klage vor dem EuGH ein.