Entwurf zur Handy-Sicherstellung fertig, wird "geprüft"
Notwendig ist eine Neuregelung wegen des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), wonach die aktuelle Rechtslage zur Datenträger-Sicherstellung gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz verstößt. Die entsprechenden Passagen werden deshalb Anfang 2025 aufgehoben. Laut Vorgaben des Höchstgerichts muss es für eine Sicherstellung von Smartphones, Laptops und Co. eine richterliche Genehmigung geben, in der Datenkategorie und -inhalte, Zeitraum und Ermittlungszweck der auszuwertenden Daten definiert werden. Außerdem müssten öffentliches Interesse an der Strafverfolgung und die Grundrechte der Betroffenen gegeneinander abgewogen werden. Nach Kritik am mit der ÖVP akkordierten Gesetzesentwurf hatte Justizministerin Alma Zadić die ursprünglich nur auf zwei Wochen angesetzte Begutachtungsfrist verlängert, diese endete Ende Juli.
Das Justizministerium hat dem Vernehmen nach nun die Novelle der Strafprozessordnung fertiggestellt. Die Einwände der Standesvertreter wurden laut "Kleiner Zeitung" eingearbeitet: Die Auswertung von Handydaten soll künftig unter klarer Federführung der Anklagebehörden erfolgen.
Zusammenfassung
- Das Justizministerium hat den Gesetzesentwurf zur Handy-Sicherstellung fertiggestellt und an die ÖVP übermittelt. Der Entwurf liegt seit Ende letzter Woche vor und wird nun geprüft.
- Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die aktuelle Rechtslage zur Datenträger-Sicherstellung gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz verstößt. Die entsprechenden Passagen werden Anfang 2025 aufgehoben.
- Die Auswertung von Handydaten soll künftig unter der Federführung der Anklagebehörden erfolgen. Die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf endete Ende Juli.