Elternvertreter gegen Einschränkungen durch Schulordnung
Beide Elternvertretungsorganisationen warnten davor, mit den neuen Regelungen die Kinder "im Regen stehen" zu lassen. Laut der Verordnung zur Schulordnung muss die Schule nur eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn geöffnet werden. An vielen Schulen erlaube die Schulleitung den Aufenthalt zwar länger, allerdings müsse sie das nicht. Die Öffnungszeiten müssten vielmehr auf den Bedarf der Schülerinnen und Schüler Rücksicht nehmen und im Schulforum bzw. im Schulgemeinschaftsausschuss (bestehend aus Schulleitung, Lehrern, Elternvertretern und an mittleren und höheren Schulen auch Schülervertretern) behandelt werden.
Weitere Forderungen des Dachverbandes der Elternverbände der Pflichtschulen: Zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht müsse den Schülerinnen und Schülern der Aufenthalt in der Schule freigestellt werden. Der Aufenthalt von Eltern müsse in der Schulordnung wiederum in allen Schulen erlaubt sein, wenn diese für ihr Kind kommen oder im Rahmen des Elternvereins tätig sind. Auch ein von der Schule zu erstellendes Kinderschutzkonzept gehöre in den diversen schulpartnerschaftlichen Gremien behandelt.
Eine eventuell erstellte Hausordnung dürfe auch den Elternverein nicht einschränken. Zudem müsse es eine Unterscheidung zwischen gefährlichen Gegenständen, die nicht in die Schule mitgebracht werden dürfen, und Dingen, die den Unterricht stören können, geben. Auch ein durch die Direktion ausgesprochenes Aufenthaltsverbot für schulfremde Personen müsse jedenfalls begründet werden, so der Dachverband.
Zusammenfassung
- Elternvertretungen kritisieren neue Schulordnungsverordnung, die Schulleitungen erlaubt, über Aufenthaltszeiten von Schülern autonom zu entscheiden.
- Forderung: Öffnungszeiten der Schulen sollen an Bedürfnisse der Schüler angepasst und in schulpartnerschaftlichen Gremien diskutiert werden.
- Zusätzliche Regelungen wie Aufenthaltsrecht für Eltern, Kinderschutzkonzept und differenzierte Handhabung von Gegenständen sollen in die Schulordnung aufgenommen werden.