APA/dpa/Christian Charisius

Deutschland: Klimademonstranten könnte Haftstrafe drohen

Laut dem deutschen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wären in bestimmten Fällen auch Gefängnisstrafen für Klimaaktivisten möglich.

"Wer Kunstwerke bewirft, kann sich einer Sachbeschädigung strafbar machen. Eine Straßenblockade kann als Nötigung bestraft werden. Und wenn Rettungswagen ausgebremst werden, kommt auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht", sagte er der "Bild"-Zeitung. In Österreich würde das im Anlassfall ähnlich aussehen.

Kaum strafrechtliche Anzeigen in Wien

Bisher kam es etwa in Wien aber kaum zu strafrechtlichen Anzeigen im Zuge der Klebeproteste, so die Polizei auf APA-Anfrage. Denn in der Bundeshauptstadt hatten die Blockaden - wie in Berlin - zu keinen ernsthaften Problemen der Einsatzkräfte geführt. Und es wurden noch keine Beschädigungen von Kunstwerken vorgenommen.

Bisher habe es sich größtenteils nur um Verwaltungsübertretungen gehandelt. Nur am 15. September wollten sich im Kunsthistorischen Museum Aktivisten bei einem Exponat ankleben. Das wurde jedoch im letzten Moment verhindert. Es wird gegen drei Personen wegen des Verdachts der versuchten Sachbeschädigung bzw. der versuchten schweren Sachbeschädigung ermittelt. Alle drei wurden auf freiem Fuß angezeigt. Der Fall ist bereits bei der Staatsanwaltschaft anhängig.

Form des Protests führt in "Sackgasse"

In Deutschland betonte der Bundesjustizminister nun: "Gesetze sehen neben Geldstrafen auch in bestimmten Fällen Freiheitsstrafen vor." Diese Gesetze gelte es auch durchzusetzen.

Die deutsche Grünen-Politikerin Renate Künast sagte, diese Form des Protests führe in eine "Sackgasse". Künast weiter: "Wenn der Kern des Problems nicht mehr diskutiert wird, sondern nur noch die Frage 'ist das ein legitimer Protest' - genauso bei dem Thema Bilder und Museen", sagte sie dem RBB-Inforadio. "Ich finde, es macht keinen Sinn. Es ist eine Sackgasse."

Mehrfache Proteste zuletzt

Klimaaktivisten der "Letzten Generation" hatten auch in Deutschland zuletzt mit aufsehenerregenden Aktionen demonstriert. Ende Oktober verzögerte nach Angaben der Feuerwehr eine Verkehrsblockade von Klimaaktivisten die Rettung einer lebensgefährlich verletzten Radfahrerin. Zuvor hatten Aktivisten im Potsdamer Museum Barbarini ein mehr als 100 Millionen Euro teures Gemälde mit Erdäpfelpüree beworfen. Passiert ist dem Kunstwerk dabei nichts, da es von einer Glasschicht geschützt war. Aktionen dieser Art gibt es derzeit häufiger - auch in anderen Ländern.

ribbon Zusammenfassung
  • Laut dem deutschen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wären in bestimmten Fällen auch Gefängnisstrafen für Klimaaktivisten möglich.
  • "Wer Kunstwerke bewirft, kann sich einer Sachbeschädigung strafbar machen. Eine Straßenblockade kann als Nötigung bestraft werden. Und wenn Rettungswagen ausgebremst werden, kommt auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht".
  • In Österreich würde das im Anlassfall ähnlich aussehen.