Coronavirus: Wien führt Registrierungspflicht für Lokalgäste ein
Die Bundeshauptstadt Wien erlässt eine Verordnung zur verpflichtenden Registrierung von Gästen in der Gastronomie. Damit soll die Nachverfolgung von Kontaktpersonen bei Coronavirusinfektionen erleichtert werden. Das hat Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Donnerstag im Gespräch mit der "APA" angekündigt.
Die Verordnung soll bereits am Montag in Kraft treten.
Ein entsprechendes Formblatt wird derzeit entwickelt. In diese einzelnen Formblätter müssen sich die Gäste dann eintragen. Die Blätter müssen von den Gastronomen gesammelt und vier Wochen aufbewahrt bleiben.
Bewusst auf Listen verzichtet
Ludwig betonte, dass man bewusst auf Listen verzichte, sondern auf eine Umsetzung mittels einzelner Blätter setze. Damit soll gewährleistet sein, dass für andere Besucher nicht einsehbar ist, wer an jenem Tag ebenfalls das Lokal frequentiert hat. Der Datenschutz solle jedenfalls gewährleistet sein, wurde versichert. Denn die Behörde dürfe nur bei einem Infektionsfall in die Unterlagen Einsicht nehmen.
Strafen bei Missachtung
Unternehmer, die sich weigern, die Formulare aufzulegen, müssen mit Strafen rechnen. Die Regelung, so betonte Ludwig, sei auch mit Wirtschaftskammerpräsident Walter Ruck abgestimmt. Die Vorschrift wird vorerst bis Jahresende gelten.
Der Stadtchef bekräftigte im "APA"-Gespräch, dass er die Sperrstunde nicht - so wie es die Bundesländer im Westen tun - auf 22.00 Uhr vorverlegen wolle. Dies würde die Gefahr erhöhen, dass Personen nach dem Schließen der Lokale zu illegalen Partys gehen oder daheim mit einer größeren Zahl von Menschen weiterfeiern.
Der Artikel wurde am 24.09.2020 um 17:20 aktualisiert.
Zusammenfassung
- Die Bundeshauptstadt Wien erlässt eine Verordnung zur verpflichtenden Registrierung von Gästen in der Gastronomie.
- Damit soll die Nachverfolgung von Kontaktpersonen bei Coronavirusinfektionen erleichtert werden.
- Das hat Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Donnerstag im Gespräch mit der "APA" angekündigt.
- Die Verordnung soll bereits am Montag in Kraft treten.
- Ein entsprechendes Formblatt wird derzeit entwickelt.
- Die Blätter müssen von den Gastronomen gesammelt und vier Wochen aufbewahrt bleiben.