APA/APA (dpa)/Stefan Sauer

Coronaregeln für Messen in Kirchen und im Freien vereinbart

Ab Freitag können Gläubige der 16 anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften wieder Gottesdienste feiern. Die Regeln für Messen in geschlossenen Räumen und im Freien wurden am Mittwoch vereinbart, teilte Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) mit. Es gilt: Ein, besser zwei Meter Abstand, zehn Quadratmeter pro Person, Maskenpflicht (nicht im Freien), Desinfektion.

Ab Freitag können Gläubige der 16 anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften wieder Gottesdienste feiern. Die Regeln für Messen in geschlossenen Räumen und im Freien wurden am Mittwoch vereinbart, teilte Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) mit. Es gilt: Ein, besser zwei Meter Abstand, zehn Quadratmeter pro Person, Maskenpflicht (nicht im Freien), Desinfektion.

Hochzeiten und Taufen dürfen bis auf Weiteres nur im engsten Familienkreis - mit maximal zehn Personen - stattfinden. In den Gotteshäusern muss die Einhaltung der maximalen Personenanzahl (für die Einhaltung der 10 m2-Vorgabe) und des Mindestabstandes durch Einlasskontrolle und Ordnerdienste sichergestellt werden. Keine Maximalgrenze vorgegeben wurde für das Betreten der Gotteshäuser außerhalb der Messe, etwa zum persönlichen Gebet. Flächen und Vorrichtungen wie Türgriffe, die von den Anwesenden berührt werden, müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.

Im Freien müssen Veranstalter von Gottesdiensten ebenfalls sicherstellen, dass mindestens ein Meter Abstand zwischen nicht zusammen wohnenden Menschen sichergestellt ist. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt - auf "Art und Umfang von gemeindeüblichen Gottesdiensten". Auch hier müssen Ordnerdienste über die Einhaltung der Distanz-Regeln wachen - und dafür sorgen, dass Desinfektionsmittel vorhanden sind. Masken sind für Messen im Freien nicht vorgeschrieben, aber "ausdrücklich empfohlen".

Nur in eingeschränkter, schlichter Form können die Katholiken heuer das Fronleichnamsfest - am 11. Juni - begehen. Die teils übliche große Prozession mit Chor oder Blasmusikkapelle ist wegen der Corona-Schutzmaßnahmen nicht möglich. Aber ein Vokalquartett oder Bläserquartett ist zulässig, berichtete Kathpress über die von der Bischofskonferenz konkretisierten Regeln.

Auch bei Prozessionen und Bittgängen ist der Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Und auch wenn es gesetzlich nicht verpflichtend ist, empfiehlt die Bischofskonferenz einen Mund-Nasen-Schutz bei Gottesdiensten im Freien. Größe und Zusammensetzung der - etwa Fronleichnam - im Freien feiernden Gemeinde soll in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen.

Dabei geht es auch darum, das Streuungsrisiko möglichst gering zu halten: "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen."

ribbon Zusammenfassung
  • Ab Freitag können Gläubige der 16 anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften wieder Gottesdienste feiern.
  • Die Regeln für Messen in geschlossenen Räumen und im Freien wurden am Mittwoch vereinbart, teilte Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) mit.
  • Es gilt: Ein, besser zwei Meter Abstand, zehn Quadratmeter pro Person, Maskenpflicht, Desinfektion.
  • Masken sind für Messen im Freien nicht vorgeschrieben, aber "ausdrücklich empfohlen".