Corona: Zweiter Lockdown ab 3. November
Am Samstag um 16:30 Uhr (live auf PULS 24) will die Bundesregierung die neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verkünden. Kursierte bisher ein Entwurf datiert auf den 29.10.2020, liegt nun eine aktualisierte Fassung (Stand: 31.10.2020 00:45 Uhr) vor. Laut diesem tritt die Verordnung – und damit die Maßnahmen – am Dienstag, 3.11.2020, um 0 Uhr in Kraft. Neben den bereits bekannten Maßnahmen, werden weitere Freizeiteinrichtungen (Zoos, Museen) geschlossen. Die Verordnung im Überblick:
Geltung
Die Verordnung gilt laut dem Entwurf von 3.11.2020 bis 30.11.2020. Teile davon, wie zum Beispiel die Ausgangssperre, muss übrigens alle zehn Tage vom Hauptausschuss des Nationalrats genehmigt werden. Dort hat Türkis-Grün eine Mehrheit.
Zentraler Punkt der Maßnahmen ist eine nächtliche Ausgangssperre. Anders als im Frühjahr (damals galt sie den ganzen Tag) wird diese von 20 Uhr bis 6 Uhr gelten. Es gibt wieder fünf Gründe, die eigene Wohnung zu verlassen:
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
- Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens,
- berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich ist, und
- Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.
Weitere geplante Maßnahmen:
- Gastronomiebetriebe sollen geschlossen werden.
- Freizeiteinrichtungen sollen geschlossen werden. Dazu zählen Theater, Opern, Tanzschulen, Museen, Zoos, etc.
- Freizeitsportarten bei denen es zu Körperkontakt kommt soll verboten werden.
- Veranstaltungen, wie Hochzeiten, Filmvorführungen, Ausstellungen etc. sollen untersagt werden. Sportveranstaltungen sollen ohne Zuschauer stattfinden. Der private Wohnbereich ist davon ausgenommen.
- Geschäfte bleiben tagsüber weiter geöffnet.
- Schulen- und Kinderbetreuungseinrichtungen bleiben geöffnet. Für die Oberstufen wird der Unterricht auf Distance-Learning umgestellt.
- Beherbergungsbetriebe (Hotels) dürfen nicht betreten werden. Einzige Ausnahmen sind berufliche Reisen und Nächtigungen zur Stillung des Wohnbedürfnisses.
- Umsatz-Einbußen sollen bis zu 80 Prozent ersetzt werden, heißt es derzeit aus Regierungskreisen.
Weiterhin aufrecht bleibt der Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen und die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden und Geschäften.
Pressekonferenz am Samstag um 16:30 Uhr
Die endgültigen Maßnahmen wird die Bundesregierung am Samstag um 16:30 Uhr (live auf PULS 24) bei einer Pressekonferenz verkünden. Derzeit laufen noch Gespräche mit den Sozialpartnern. Am Samstag stehen noch Gespräche mit den Parlamentsfraktionen und den Landeshauptleuten an.
Zusammenfassung
- Am Samstag wird die Regierung gegen 16:30 Uhr (live auf PULS 24) neue Maßnahmen verkünden. Der Verordnungsentwurf liegt auch PULS 24 vor.
- Nächtliche Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr früh. Ausnahmen gelten wie im Frühjahr: bei Gefahr, zur Betreuung oder Hilfeleistung, zur Grundversorgung, Berufsgründe oder zur Erholung.
- Gastronomie, Veranstaltungslokale, Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, Freizeitsportarten mit Kontakt sind verboten.
- Schulen und Kindergärten bleiben offen, Oberstufe soll auf Distance Learning umgestellt werden.
- Geschäfte dürfen offen bleiben.
- Die Verordnung soll mit Dienstag, 3.11., o Uhr in Kraft treten und bis 30.11. gelten.