Corona-Weihnachtsverordnung mit wenig Überraschungen
Für den Heiligen Abend und den Christtag ist nun vorgesehen, dass Zusammenkünfte von nicht mehr als zehn Personen aus höchstens ebenso vielen Haushalten zulässig sind. Ansonsten gilt weiterhin, dass sich sechs Erwachsene und sechs minderjährige Kinder aus zwei Haushalten treffen können. Das Sozialministerium betonte zudem, dass von den weihnachtlichen Ausnahmen auch die neue Masken-Pflicht bei Treffen von Privatpersonen in Innenräumen betroffen ist. Das heißt, die Familienfeier am 24. und 25. Dezember kann auch ohne Mund-Nasen-Schutz abgehalten werden.
Die Maske ist auch an den Arbeitsstätten weiter am Vormarsch. Die Verordnung schreibt sie nämlich in Unternehmen überall dort vor, wo Menschen zusammenkommen. Alternativ sind Schutzmaßnahmen wie die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden und organisatorische Schutzmaßnahmen wie das Bilden von festen Teams angeführt.
Was Alten- und Pflegeheime angeht, sind Mitarbeiter nun verpflichtet, sich zwei Mal pro Woche entweder einem Antigen- oder einem PCR-Test zu unterziehen. Sind nicht genügend vorhanden, sollen jene prioritär getestet werden, die direkten Kontakt mit Patienten haben. Diese sollen auch Zugang zu einem Test pro Woche bekommen. Einmal wöchentlich sollen auch die in Krankenanstalten Tätigen einen Test absolvieren.
Vorgesorgt wird schon für die Skisaison, die ja mit Weihnachten starten soll. Hier wird in der der APA vorliegenden Verordnung explizit festgelegt, dass in geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (Gondeln, Kabinen, abdeckbaren Sesseln) höchstens die Hälfte der Beförderungskapazität genutzt werden kann.
Festgelegt werden nun auch jene Orte, die (neben den schon wieder offenen Museen und Bibliotheken) demnächst wieder besucht werden können. Das sind Tierparks, Zoos und botanische Gärten.
Explizit ausgenommen von den allgemeinen Regeln in der Verordnung sind Veranstaltungen zur Religionsausübung. Neu ist, dass in den Bereichen, wo eine Testung vorgeschrieben wird, jene ausgenommen sind, die in den vergangenen drei Monaten davor nachweislich Covid-19-Infektionen hatten.
Die Weihnachtsverordnung wird nun früher in Kraft treten als in den ersten Entwürfen geschildert. Wie das Sozialministerium mitteilte, wird gemäß der Endversion, die erst am Mittwoch vorliegen wird, ein Inkrafttreten mit 17. Dezember festgeschrieben. Zunächst war vom 20. Dezember die Rede. Noch keine Regelungen festgelegt sind für Silvester, denn die Verordnung tritt mit 26. Dezember außer Kraft.
Die strengen Reise-Regeln zur Weihnachtszeit bringen indes Ausnahmen für Berufsreisende wie 24-Stunden-Betreuerinnen, nicht aber zwingend für Familienmitglieder. Grundsätzlich muss jeder, der ab 19. Dezember einreist, für zehn Tage in Quarantäne. Freitesten kann man sich nach frühestens fünf Tagen und das auf eigene Kosten.
Doch es gibt - wie oben erwähnt - Ausnahmen. Die beginnen bei Personen, die aus jenen wenigen Ländern anreisen, deren Corona-Belastung noch immer gering ist und die auch keinen negativen Test vorweisen müssen. Das sind Reisende aus Australien, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, dem Vatikan und als einzige EU-Staaten Finnland und Irland. Allerdings müssen sie sich dort zehn Tage davor ununterbrochen aufgehalten haben. Es geht also nicht, dass man beispielsweise aus Schweden über den Umweg Finnland nach Österreich kommt und so die Quarantäne vermeidet.
Ebenfalls ohne Restriktionen einreisen dürfen Menschen, die regelmäßig pendeln, wobei Personenbetreuer hier ausgenommen sind. Ohne Test kommen können auch jene, die mindestens einmal pro Monat zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen. Ebenso ist die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis wie insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen, uneingeschränkt möglich. In allen anderen Fällen, also wenn es keine regelmäßigen Besuche gibt bzw. jemand nur für eine Weihnachts- oder Silvesterfeier mit der Familie einreisen will, gilt die 10-Tage-Quarantäne.
Die FPÖ kritisiert die Weihnachtsverordnung scharf. Unter anderem bemängelt Klubchef Herbert Kickl, dass künftig auch in Büro-Räumlichkeiten eine Maskenpflicht möglich sein wird. Darüber hinaus stört ihn, dass schon am Stefanitag wieder die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sowie die eingeschränkten Treff-Möglichkeiten gelten. "Finger weg von den Weihnachtsfeiertagen", verlangt der freiheitliche Fraktionschef. Das Weihnachtsfest sei der Inbegriff des vertraut-familiären Fests, es gehöre den Familien. Auch missfällt Kickl, dass man künftig im Kellerstüberl mit Tante oder Onkel eine Maske tragen müsse.
Die NEOS wiederum bemängeln die Reise-Verordnung für die Weihnachtszeit. Die Bundesregierung ignoriere damit die Lebensrealität Tausender Familien, zeigt sich der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak verärgert, dass es so gut wie keine Ausnahmen gebe: "Dadurch verhängt die Regierung ein de facto Reiseverbot für hunderttausende Auslandsösterreicherinnen und -österreicher und reißt Familien auseinander."
ÖVP und Grüne würden durch die Kurzfristigkeit der Verordnung ein Einreise- und Testchaos riskieren, so Scherak: "Viele werden wohl jetzt noch vor Inkrafttreten der Quarantäne-Bestimmungen überhastet einreisen. Das bedeutet volle Züge, Flüge und Staus an den Grenzen. Das alles ist für das Infektionsgeschehen nicht zuträglich."
Dass etwa im Ausland studierende Kinder einmal im Monat einreisen mussten, damit sie jetzt zu Weihnachten nach Österreich fahren dürfen, gehe an der Realität vorbei, findet der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried. Das gelte auch für Ehepartner, die vielleicht für einige Monate im Ausland beschäftigt gewesen seien. Prinzipiell sei es auch wieder einmal völlig unverständlich, warum die Verordnung so spät komme. Grundsätzlich sind für Leichtfried Einreisekontrollen und Regeln zum Vorweisen eines negativen Corona-Tests, wenn sie der Bekämpfung der Pandemie dienen, richtig.
Zusammenfassung
- Das Gesundheitsministerium hat den Parlamentsparteien den Entwurf für die entsprechende Verordnung übermittelt, die vom Hauptausschuss beschlossen werden soll.
- Demnach werden die Ausgangsbeschränkungen und die Regeln für Zusammenkünfte nur am 24. und 25. Dezember gelockert, am Stefanitag, also dem 26. Dezember kehrt man zu den aktuell geltenden Regeln zurück.
- Grundsätzlich muss jeder, der ab 19. Dezember einreist, für zehn Tage in Quarantäne.