Corona-Stornofonds für Schulveranstaltungen wird ausgeweitet

Mehrtägige Schulveranstaltungen wie Skikurse sollen im heurigen Schuljahr trotz Coronapandemie möglich sein. Leuchtet die Corona-Ampel an einer Schule allerdings orange oder wird der Bezirk um den Zielort von der Ampelkommission auf Orange gestellt, muss die Veranstaltung abgesagt werden. Für diese Fälle hat das Bildungsministerium nun den im Frühjahr eingerichteten Stornofonds ausgeweitet. Das soll den Schulen auch ermöglichen, mit einer Stornierung länger zuzuwarten.

Man habe mit dem Stornofonds im Frühjahr gute Erfahrungen gemacht und so vermeiden können, dass Eltern auf den Kosten von ausgefallenen Schulveranstaltungen sitzen bleiben. Deshalb habe man ihn nun ausgeweitet, so Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) in einer Stellungnahme gegenüber der APA. "Gelingt es den Schulen nicht, eine kostenlose Stornierung einer Veranstaltung zu erreichen, springt der Härtefall-Fonds ein." Einreichungen sind ab November möglich, mit der Auszahlung wird nach dem für Herbst geplanten Beschluss des entsprechenden Gesetzes begonnen.

Der Stornofonds wird nun auf mehrtägige Schulveranstaltungen ausgeweitet, die bis zum Ende des Unterrichtsjahrs 2020/21 geplant wurden. In Fällen, wo die Buchung bis inklusive 11. März erfolgt ist, werden 80 Prozent ersetzt. Für alle danach gebuchten mehrtägigen Schulveranstaltungen sind es 70 Prozent. Bisher wurden aus dem Fonds rund sieben Mio. Euro ausbezahlt und damit die Stornokosten für 3.700 Veranstaltungen teilweise refundiert.

Voraussetzung für Mittel aus dem Fonds ist, dass die verpflichtende Risikoanalyse der Schule vor der Buchung negativ ausgefallen ist oder die Ampelfarbe sich geändert hat. Für Schulveranstaltungen im Rahmen der "Wien Aktion" bzw. in Bundeslandschulheimen gibt es bis Ende des Kalenderjahres jedenfalls ein kostenloses Storno. An- und Abreisekosten sind davon nicht erfasst, können aber gegebenenfalls beim Fonds eingereicht werden.

Bei Auslandsreisen empfiehlt das Ministerium die Zusammenarbeit mit Reiseveranstaltern, die unter das Pauschalreisegesetz fallen. Außerdem verweist es darauf, dass manche Reiseveranstalter oder Beherbergungsbetriebe günstige bzw. kostenlose Stornierung zum Teil bis zum Tag der Anreise anbieten. "In diesem Fall spricht nichts gegen eine Planung der Veranstaltung und allfällige Stornierung zum letztmöglichen Zeitpunkt." Generell ermögliche die Ausweitung des Härtefonds den Schulen, Veranstaltungen erst später zu stornieren. Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einreichung ist der 30. Juli 2021.

Das Ministerium hat unterdessen den Schulen auch Empfehlungen für weitere Veranstaltungen vorgelegt: So seien Tage der Offenen Tür bei Ampelfarbe Grün und Gelb unter Einhaltung der Hygienebestimmungen möglich, es solle aber auf zeitlich gestaffelte Kleingruppen oder eine Verlegung ins Internet gesetzt werden. Schaltet das Ministerium die Ampel an den Schulen auf Orange oder Rot, sind ausschließlich virtuelle Führungen, Livestreams etc. erlaubt.

Maturabälle seien zwar keine Schulveranstaltungen und hier seien die Vorgaben für Veranstaltungen und Gastronomie gültig. Dennoch rät das Ministerium im Herbst und Winter 2020/21 von der Durchführung ab.

ribbon Zusammenfassung
  • Mehrtägige Schulveranstaltungen wie Skikurse sollen im heurigen Schuljahr trotz Coronapandemie möglich sein.
  • Leuchtet die Corona-Ampel an einer Schule allerdings orange oder wird der Bezirk um den Zielort von der Ampelkommission auf Orange gestellt, muss die Veranstaltung abgesagt werden.
  • Für diese Fälle hat das Bildungsministerium nun den im Frühjahr eingerichteten Stornofonds ausgeweitet.