Besucherlimits und Mindestabstände in Gotteshäusern
Gotteshäuser aller Religionsgemeinschaften dürfen ab 15. Mai wieder öffnen. Das aber mit Beschränkungen, wie Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) und der katholische Kardinal Christoph Schönborn am Donnerstag bekannt gaben. Pro 20 Quadratmeter wird nur ein Besucher zugelassen, zudem gelten Mindestabstände von zwei Metern. Ordnerdienste sollen den Einlass der Gläubigen kontrollieren.
Die gemeinsam mit der Regierung getroffenen Regelungen seien mit allen 16 in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften akkordiert, betonten Raab und Schönborn, der stellvertretend für alle Glaubensrichtungen auftrat. Laut der Kultusministerin wird es dazu aber keine gesetzlichen Vorgaben oder staatliche Kontrollen geben. Für die Umsetzung seien die Religionsgemeinschaften zuständig, denen man diesbezüglich vertraue.
Für Hochzeiten im Freien und Begräbnisse sollen weiterhin die bisherigen Regelungen für Veranstaltungen gelten, so Raab. In beiden Fällen darf nur der "engste Familienkreis" zugegen sein. Allerdings werde man sich auch die in einer "Gesamtschau" aller Maßnahmen ansehen. Die Kommunion in christlichen Kirchen dürfte vorerst nicht in der gewohnten Form stattfinden.
Wie die jeweiligen Gottesdienste ab 15. Mai genau ablaufen sollen, werden sich die Religionsgemeinschaften in den kommenden Tagen anschauen, sagte Schönborn. Dabei werde es sehr viel Umsicht und Kreativität brauchen. "Es wird noch dauern, bis das religiöse Leben in unserem Land wieder eine gewohnte Form annehmen kann."
Die liturgische Ordnung katholischer Gottesdienste bleibe voll bestehen, sagte Schönborn. Schon jetzt würden viele Menschen, die Gottesdienste nicht besuchen können, die Messe etwa über Fernsehen, Radio oder Livestream verfolgen. Auch diese könnten physisch keine Kommunion empfangen. Auch die Weihwasserbecken blieben weiter leer. Schutzmasken für Priester werde es aufgrund des herrschenden Abstandes keine geben.
Schwierig vor allem für kleine Gotteshäuser werde es durch die Besucherbeschränkung, die einen Teilnehmer pro 20 Quadratmeter der Gesamtfläche vorsieht. Für den Stephansdom würde dies etwa 120 Besucher bedeuten, manche kleine Kirchen am Land müssten allerdings mit einer einstelligen Besucherzahl auskommen. Die Platzvergabe sei dabei eine "heikle und schwierige Frage". Menschen in schlechtem gesundheitlichen Zustand werde man etwa von einem besuch abraten.
Kultusministerin Raab bedankte sich bei allen Religionsgemeinschaften wie auch bei den Gläubigen für die bisher gute Zusammenarbeit in der Krise. Auch das religiöse Leben werde nun wieder an Fahrt aufnehmen. Dies allerdings mit Bedachtnahme, um eine zweite Infektionswelle zu verhindern. Die aktuellen Zahlen ließen aber diesen "Schritt in Richtung Normalität" zu. "Die Gottesdienste werden anders sein, als wir sie bisher kennen", meinte sie aber.
"Es geht hier wirklich um den Schutz des Nächsten", betonte auch Schönborn - "es ist praktizierte Nächstenliebe und sie gehört in alle Religionsgemeinschaften". Dabei dürfe man den Blick nicht nur auf Österreich beschränken, handle es sich bei der Pandemie um eine "globalisierte Krise". Es werde aber auch der Tag kommen, wo mit einem "großen Dankfest" im Stephansdom die dortige Riesenorgel wieder eröffnet wird, hofft der Wiener Erzbischof.
Zusammenfassung
- Gotteshäuser aller Religionsgemeinschaften dürfen ab 15. Mai wieder öffnen.
- Das aber mit Beschränkungen, wie Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) und der katholische Kardinal Christoph Schönborn am Donnerstag bekannt gaben.
- Pro 20 Quadratmeter wird nur ein Besucher zugelassen, zudem gelten Mindestabstände von zwei Metern.
- Die liturgische Ordnung katholischer Gottesdienste bleibe voll bestehen, sagte Schönborn.