APA/APA (Archiv/dpa)/Oliver Berg

Auch CoV-positiv getestete Mitarbeiter dürfen in Altenheime

Nun können auch positiv getestete Mitarbeiter von Altenheimen und Spitälern an ihrem Arbeitsplatz tätig werden. Das geht aus einer Verordnung hervor, die Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Dienstagvormittag veröffentlicht hat. Gelten wird dies für Beschäftigte, bei denen auf Grund des CT-Werts von über 30 keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Im Sozialministerium betont man, dass sich an der bisherigen Praxis, die bereits seit Mai angewendet wird, nichts ändert.

Die bisherige Praxis wird laut Ministerium nun nur in der Verordnung klar gestellt. Unterstrichen wird, dass diejenigen Personen, die wieder in den Dienst zurückkehren können, angesichts des festgelegten CT-Werts nicht mehr ansteckend sind. Hintergrund ist, dass für Pflegepersonal höhere Standards gelten. Für sie endet zwar auch frühestens zehn Tage nach Symptombeginn die Quarantäne, sie müssten aber zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen. Da das Virus aber oft noch wochenlang nachweisbar ist, hat man sich eben auf den CT-Wert von 30 verständigt, ab dem jemand in der Regel als nicht mehr ansteckend gilt.

Weiters wird in der Verordnung, die auch die Öffnungszeiten im Handel limitiert, klar gestellt, dass in den Spitälern Patientenanwälte zuzulassen sind. Gleiches gilt in Pflegeheimen für Bewohnervertreter und in allen Einrichtungen für Kommissionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte.

ribbon Zusammenfassung
  • Nun können auch positiv getestete Mitarbeiter von Altenheimen und Spitälern an ihrem Arbeitsplatz tätig werden.
  • Das geht aus einer Verordnung hervor, die Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Dienstagvormittag veröffentlicht hat.
  • Gelten wird dies für Beschäftigte, bei denen auf Grund des CT-Werts von über 30 keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
  • Die bisherige Praxis wird laut Ministerium nun nur in der Verordnung klar gestellt.