Asyl: NGOs fordern Obsorge ab dem ersten Tag des Verfahrens
Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez vom Netzwerk Kinderrechte beschreibt den Status quo so: "Kinder ohne elterliche Obsorge fühlen sich chancenlos, sie stehen unter großem Druck. Was sie brauchen, ist genauso wie jedes Kind, eine für sie täglich verfügbare und unterstützende Hand. Geflüchtete Kinder bekommen das in Österreich nicht". Diese "nicht adäquate Versorgung" breche die UN-Kinderrechtskonvention, das Bundesverfassungsgesetz für Kinderrechte sowie die EU-Aufnahmerichtlinie.
Derzeit kann die Obsorgeübertragung nur behördlich organisiert werden, wenn die Behörden von Geflüchteten gestellte Obsorge-Anträge bearbeiten müssen. Die Initiative "Gemeinsam für Kinderrechte" wolle die Jugendlichen dabei unterstützen, fordert aber eine gesetzliche Regelung. "Jedes geflüchtete Kind, das ohne Eltern in Österreich ankommt, muss ab dem ersten Tag des Asylverfahrens eine obsorgeberechtigte Erwachsene oder Erwachsenen zur Seite gestellt bekommen. Ich weiß, dass die Behörden das auch erkannt haben, aber weiterhin tun sie nicht das Notwendige", kritisierte die Vorsitzende der Kindeswohlkommission Irmgard Griss bereits bei einer Pressekonferenz Ende Juni.
Teil der Initiative ist das Netzwerk Kinderrechte, die österreichische Liga für Menschenrechte, Caritas, Diakonie, SOS Kinderdorf, Amnesty International, Tralalobe, Kinderfreunde, Don Bosco, Integrationshaus, asylkoordination, fairness-asyl, SOS-Mitmensch, Concordia Sozialprojekte und die Vienna Law Clinics.
Zusammenfassung
- Menschenrechtsorganisationen der Initiative "Gemeinsam für Kinderrechte" fordern, geflüchteten Minderjährigen künftig ab dem ersten Tag des Asylverfahrens einen obsorgeberechtigten Erwachsenen zur Seite zu stellen.
- Mit dem Fehlen eines solchen sei Österreich in Europa "Schlusslicht" und breche die UN-Kinderrechtskonvention, heißt es von der Initiative.