Anschober legte überarbeitetes Coronagesetz vor
Im neuen Entwurf gestrichen hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) einen in der Begutachtung besonders umstrittenen Punkt. Ursprünglich sollten "Betriebe, Veranstalter und Vereine" verpflichtet werden, personenbezogene Kontaktdaten von Gästen, Besuchern, Kunden und Mitarbeitern 28 Tage aufzubewahren. Dies findet sich im neuen Entwurf nicht mehr.
Mit der Verpflichtung, die Daten zu speichern, sollte das "Contact Tracing" - also die Rückverfolgung von Infektionen - erleichtert werden. Massive Kritik daran gab es vor allem aus der Gastronomie. Im neuen Entwurf findet sich diese Bestimmung nicht mehr. Geplant ist nun nur noch die Verpflichtung, Daten über grenzüberschreitende Reisen auf Verlangen dem Gesundheitsministerium zur Verfügung zu stellen. Explizit angesprochen werden etwa Hotels, Fluglinien und die Bahn. Eine Pflicht zur Datensammlung ergibt sich daraus aber nicht, heißt es dazu in den Erläuterungen. Vielmehr zielt die Regelung nur auf Daten, die ohnehin zur Verfügung stehen.
Zusammenfassung
- Die Oppositionsparteien SPÖ und NEOS zeigte sich im Vorfeld verärgert darüber, dass sie die umfassenden Gesetzesänderungen erst gestern Abend kurz vor Mitternacht bekommen haben und somit kaum Zeit hatten, sich damit ausführlich zu befassen.
- Sie bemängelten zudem, dass sie keine Textgegenüberstellung zum alten Entwurf bekommen haben, sondern nur eine zur aktuellen Rechtslage.
- Explizit ausgenommen ist nur der private Wohnbereich.