Anklage in Causa Chorherr wegen Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit
Der ehemalige Planungssprecher der Wiener Grünen Christoph Chorherr wird wegen Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit angeklagt. Das bestätigte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegenüber PULS 24.
In der Causa um Spenden von Immobilieninvestoren und Unternehmen an Chorherrs wohltätigen Verein "S2Arch" hat die WKStA Anklage gegen zehn Personen, darunter Chorherr, und 21 Verbände erhoben. Es geht um Amtsmissbrauch (§ 302), Bestechlichkeit (§ 304) und Bestechung (§ 307). Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
Einflussnahme auf Immobilienprojekte gegen Spenden?
Chorherr wird vorgeworfen, "er habe für die Einflussnahme auf das Zustandekommen von diversen Immobilienprojekten in Wien und das Herbeiführen der jeweiligen Beschlussfassung über diese Projekte im Gemeinderat Spenden an den Verein 'S2Arch' gefordert, angenommen oder sich versprechen lassen", heißt es in einer Mitteilung der WKStA, die PULS 24 vorliegt.
Die Einbringung der Anklageschrift erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien, das Justizministerium sowie den Weisungsrat.
Chorherr sieht keine Schuld
Chorherr bestätigt am Abend via Twitter, dass er zu den Betroffenen gehört. Eine strafrechtlich relevante Schuld sieht er jedoch nicht.
"Die WKStA kam zum Schluss, gegen mich und einige Spender Anklage zu erheben. Desw. kurz meine Sicht dazu: Vorweg: Die WKStA handelt gemäß ihres Auftrags in einem Rechtsstaat. Ich will hier nichts kritisieren. Meine Sicht der Vorkommnisse ist jedoch eine andere", hieß es in der Stellungnahme. Er sei sehr zuversichtlich, dass er vor Gericht "fußend auf den Ermittlungsergebnissen" die Vorwürfe der Anklageschrift entkräften werde. Chorherr verwies darauf, dass er das Hilfsprojekt in Südafrika vor dem Regierungseintritt der Grünen 2010 gegründet habe.
"Meine Motivation: Wer möchte, dass Menschen aus dem Teufelskreis von Armut und Arbeitslosigkeit selbstbestimmt ausbrechen können, muss ihnen Zugang zu Bildung eröffnen. Das betrifft in höchstem Masse (sic) jene townships Südafrikas, die Jahrzehnte durch Apartheid benachteiligt wurden", so Chorherr. Er sei stolz, dass in zwei Bildungseinrichtungen rund 500 Kinder Unterstützung erhalten würden. Er und andere hätten unentgeltlich für das Projekt gearbeitet.
"Diese Initiative wurde vor allem in der Architekturszene stark wahrgenommen und diskutiert. So veranstaltete das Architekturzentrum Wien einen großen öffentlichen Kongress dazu sowie eine Ausstellung all unserer Projekte", führte der Ex-Politiker aus: "Da es sich um ein Bauprojekt über Architekturfakultäten handelte kamen auch einige aus der Baubrache in Kontakt dazu und unterstützten es finanziell." Auch öffentliche Stellen, also etwa die Gemeinde Wien oder die Länder Kärnten und Tirol hätten sich beteiligt.
Er habe, als er dann im Bereich Stadtentwicklung tätig geworden sei, nie ein Unternehmen wegen einer Spende begünstigt, beteuerte er. Auch im Akt sei dokumentiert: "Alle Magistratsmitarbeiter bestätigten, dass die Bearbeitung sämtlicher Projekte ihren üblichen Lauf nahmen und keinerlei rechtswidrige Interventionen durch Politik, Vorgesetzte oder sonst am Projekt interessierte Personen erfolgten."
https://twitter.com/chorherr/status/1458481894111207429
Fehler, Vorsitz nicht zurückzulegen
Seine Tätigkeit als Politiker sei in keiner Weise von Spenden beeinflusst worden. Wichtig sei ihm eine qualitätsorientierte Stadtplanung gewesen - mit ausschließlich inhaltlichen Kriterien. Allerdings, so gestand er ein, sei es ein Fehler gewesen, den Vereinsvorsitz nicht 2010 zurückzulegen. "Diesen Fehler habe ich auch einbekannt und einen Diversionsantrag gestellt."
Strafrahmen von bis zu zehn Jahren
Der Strafrahmen für die den Angeklagten zur Last gelegten Delikte beträgt – abhängig von der Höhe des geforderten, angenommenen bzw. gewährten Vorteils – sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe (bei einem Wert des Vorteils über 3.000 Euro) oder ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe (bei einem Wert des Vorteils über 50.000 Euro).
In Teilen gab es Einstellungen, auch gegen weitere Beschuldigte. Insgesamt waren es ursprünglich 50 (rund die Hälfte davon Verbände), so die Staatsanwaltschaft. Bereits 2020 war es zu drei Einstellungen gekommen, im Mai 2021 gab es - teils wegen Verjährung - weitere Einstellungen gegen vier natürliche Personen und vier Verbände.
ÖVP: "Musterbeispiel für Intransparenz"
Die ÖVP bekräftigte am Abend ihre in der Causa wiederholt geäußerte Kritik: "Die Anklage der WKStA gegen den früheren Planungssprecher der Wiener Grünen Christoph Chorherr bestätigt die jahrelange Kritik der neuen Volkspartei Wien am System der Flächenwidmungen in Wien und ist geradezu ein Schlag ins Gesicht für die Apologeten der vergangenen rot-grünen Regierungskoalition in Wien", konstatierten Klubobmann Markus Wölbitsch und Planungssprecherin Elisabeth Olischar in einer Aussendung.
"Dieses rot-grüne System der Flächenwidmungen, welches auch nach dem Ende der damaligen Regierungskoalition bis zum heutigen Tage fortgeführt wird", sei "geradezu ein Musterbeispiel für Intransparenz". Auch die Rolle der Wiener SPÖ müsse in diesem Zusammenhang gründlich aufgeklärt werden, forderten sie. Für eine Flächenwidmung nach dem Wunsch einzelner Personen dürfe kein Platz sein.
Zusammenfassung
- Der ehemalige Planungssprecher der Wiener Grünen Christoph Chorherr wird wegen Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit angeklagt. Das bestätigte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegenüber PULS 24.
- In der Causa um Spenden von Immobilieninvestoren und Unternehmen an Chorherrs wohltätigen Verein "S2Arch" hat die WKStA Anklage gegen zehn Personen, darunter Chorherr, und 21 Verbände erhoben.
- Chorherr wird vorgeworfen, "für die Einflussnahme auf das Zustandekommen von diversen Immobilienprojekten in Wien" Spenden an seinen gemeinnützigen Verein "S2Arch" "gefordert, angenommen oder sich versprechen" haben lassen soll.
- Für ihn und alle übrigen Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
- Der Strafrahmen für die den Angeklagten zur Last gelegten Delikte beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe (bei einem Wert des Vorteils über 3.000 Euro) oder ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe (bei einem Wert des Vorteils über 50.000 Euro).
- In Teilen gab es Einstellungen, auch gegen weitere Beschuldigte. Insgesamt waren es ursprünglich 50 (rund die Hälfte davon Verbände), so die Staatsanwaltschaft.