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VdB wehrt sich gegen Ehrverletzung - FPÖ will Paragrafen ändern lassen

Die FPÖ und Van der Bellen werden keine Freunde mehr: Die FPÖ wirft dem Präsidenten vor, Menschen wegen Majestätsbeleidigung zu strafen. In Wirklichkeit wird nur ein kleiner Teil der Vorfälle verfolgt, in allen bis auf einen Fall kam es dann aber zu Verurteilungen.

In 59 Fällen hätte Bundespräsident Alexander Van der Bellen erlauben können, dass Menschen wegen Ehrverletzung gegen ihn verfolgt werden. 52 Mal lehnte er ab. Einer davon war, als FPÖ-Chef Herbert Kickl ihn in seiner Aschermittwochsrede "Mumie" und "senil" nannte. Weil Van der Bellen Kickl nicht zur Strafverfolgung freigab, wurde das Verfahren eingestellt.

Die FPÖ wollte aber genau wissen, wie oft möglichen Ehrverletzungen nachgegangen wurde und stellte eine Anfrage an die Präsidentschaftskanzlei. Die Antwort: Sieben Mal - fünf Mal wegen Beleidigung, zwei Mal wegen übler Nachrede. Van der Bellen müsse sich mehr gefallen lassen als eine Privatperson, heißt es aus der Präsidentschaftskanzlei, aber "wenn Dritte von der Ehrverletzung mitbetroffen und daher zu schützen sind oder wenn ihm Rechtsbruch unterstellt wird", mache man vom Recht zur Ermächtigung zur Strafverfolgung Gebrauch.

Sechs Verurteilungen, eine Einstellung

Vier Verfahren endeten mit Verurteilung, in zwei kamen auch noch andere Straftaten wie gefährliche Drohung, Verhetzung oder Verbrechen nach dem Verbotsgesetz dazu, ein Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft ein. 

FPÖ sieht Einschüchterung

Die FPÖ sieht das anders. Für sie versuche Van der Bellen "kritische Stimmen in der Bevölkerung einzuschüchtern", den Paragrafen müsse man überarbeiten, verlangen die Blauen. "Strafen wegen 'Majestätsbeleidigung‘ haben im 21. Jahrhundert nichts mehr verloren'", so FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker. 

Die FPÖ wollte auch vom Rest der Bundesregierung Auskunft. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) erteilten je einmal Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen einer Ehrverletzung. Im Fall der Ministerin wurde das Verfahren eingestellt. 

Gemäß Paragraf 117 des Strafgesetzbuchs werden "strafbare Handlungen gegen die Ehre", also üble Nachrede und Beleidigung, von Amts wegen verfolgt, wenn sie gegen den Bundespräsidenten, gegen den Nationalrat, den Bundesrat, die Bundesversammlung oder einen Landtag, gegen das Bundesheer oder eine Behörde gerichtet sind. Zur Verfolgung ist die Ermächtigung der beleidigten Person einzuholen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die FPÖ und Van der Bellen werden keine Freunde mehr: Die FPÖ wirft dem Präsidenten vor, Menschen wegen Majestätsbeleidigung zu strafen.
  • In 59 Fällen hätte Bundespräsident Alexander Van der Bellen erlauben können, dass Menschen wegen Ehrverletzung gegen ihn verfolgt werden. 52 Mal lehnte er ab.
  • Vier Verfahren endeten mit Verurteilung, in zwei kamen auch noch andere Straftaten wie gefährliche Drohung, Verhetzung oder Verbrechen nach dem Verbotsgesetz dazu, ein Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft ein.