Ärztekammer will attraktiveren Leistungskatalog
Rauch kann sich etwa vorstellen, einen Deckel bei der Verrechnung einzuziehen oder die Wahlärzte zu verpflichten, den Kassenanteil der Behandlung elektronisch abzurechnen. Auch die Pflicht zur Verwendung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA und einer Diagnosecodierung schwebt dem Minister vor, wie er in der Diskussion "im Klartext" am Mittwochabend erklärte.
Huber findet es hingegen "absurd", wenn man glaube, man könne die Kassenärzte attraktiver machen indem man die Wahlärzte weniger attraktiv macht. Das würde nur den Patienten schaden, meint der Kurien-Obmann am Donnerstag im Gespräch mit der APA. Er schlägt stattdessen einen einheitlichen Leistungskatalog vor, der für alle niedergelassenen Ärzte inklusive Ambulanzen und Tageskliniken gelten sollte. Mit einem lukrativeren, einheitlichen Leistungskatalog könnten seiner Meinung nach mehr Wahlärzte motiviert werden, eine Kassenstelle zu übernehmen. Außerdem würden damit die Ambulanzen entlastet und die Spitäler könnten sich auf die Behandlung ihrer stationären Patienten konzentrieren. Dieser einheitliche Leistungskatalog sollte dann auch regelmäßig adaptiert werden.
Den Vorwurf, dass es den Ärzten dabei nur ums Geld gehe, wies Huber zurück. Ihnen gehe es um eine Behandlung der Patienten "state of the art". Mit dem derzeitigen Leistungskatalog könnten die Ärzte nur etwa die Hälfte von dem, was sie gelernt haben, über die Kassen abrechnen. Für viele Untersuchungen bzw. Behandlungen müsse er den Patienten extra etwas verrechnen. "Das ist unerträglich." Wie viel ein solcher neuer Leistungskatalog kosten würde, konnte Huber nicht abschätzen. Das hänge von den Verhandlungen ab, für die die Ärztekammer bereit sei und auch schon einen Vorschlag vorgelegt habe. Auf der anderen Seite könnten aber durch eine Verlagerung in den niedergelassenen Bereich auch die Spitäler entlastet werden.
Für die derzeitigen Verhandlungen zur Finanzierung des Gesundheitswesens im Rahmen des Finanzausgleichs schlägt der Kurienobmann eine wesentlich Vereinfachung vor. Seiner Auffassung nach sollte es nur zwei Leistungszahler bzw. Töpfe geben: Einen für die stationäre Behandlung im Spital und einen zweiten für den niedergelassenen Bereich inklusive Ambulanzen. Wer dann welchen Bereich finanziert, dass sollte in den Verhandlungen geklärt werden. Klar ist für Huber jedenfalls, dass die derzeitige Querfinanzierung "das größte Übel" sei, weil es nicht gut sei, wenn die Sozialversicherungen zwar inzwischen der größte Zahler für die Spitäler sind, dort aber kein Mitspracherecht haben.
Auch der Obmann der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte in der Österreichischen Ärztekammer, Edgar Wutscher, sprach sich im Ö1-"Mittagsjournal" dafür aus, die Angebote für zukünftige Kassenärzte attraktiver zu machen. Dabei gehe es nicht nur um die Bezahlung, sondern die Kassenverträge müssten großzügiger werden, etwa auch indem Gemeinschaftspraxen entbürokratisiert werden. Notwendig wären mehr Kassenstellen und dafür sei auch frisches Geld nötig, meinte Wutscher.
Mehr Kassenstellen befürwortet auch der aktuelle Kassen-Vizeobmann Andreas Huss. Im Gegensatz zur Ärztekammer unterstützt Huss aber auch die Pläne des Gesundheitsministers, die Wahlärzte weniger attraktiv zu machen.
Zusammenfassung
- Die Ärztekammer lehnt den Plan von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) ab, die Wahlarztpraxen weniger attraktiv zu machen, um mehr Kassenärzte zu bekommen.
- Das würde nur den Patienten schaden, meint der Kurien-Obmann am Donnerstag im Gespräch mit der APA.
- Er schlägt stattdessen einen einheitlichen Leistungskatalog vor, der für alle niedergelassenen Ärzte inklusive Ambulanzen und Tageskliniken gelten sollte.