Ab Faschingsdienstag wird wieder gegen Egisto Ott verhandelt
An sich hatte ein einzelgerichtliches Verfahren gegen die beiden bereits im vergangenen November im Grauen Haus begonnen. Die Staatsanwaltschaft brachte dann aber weitere Fakten zur Anklage, die teilweise die Zuständigkeit eines Schöffengerichts begründen. Daher werden nun sämtliche vorliegenden und in Rechtskraft erwachsenen Vorwürfe der Anklagebehörde gegen Ott und Jenewein gemeinsam verhandelt.
Laut Anklage soll es zwischen Ott und Jenewein ab August 2018 eine "Kooperation" gegeben haben. Jenewein, der dem parlamentarischen BVT-U-Ausschuss angehörte und kurzzeitig auch FPÖ-Sicherheitssprecher war, habe sich von Ott Informationen über ein Treffen des so genannten Berner Clubs beschafft. Ott - zu diesem Zeitpunkt bereits vom Dienst suspendiert - soll dem Politiker eine Liste mit Namen von BVT-Beamten übermittelt haben, die an dieser Länder übergreifenden Begegnung von Nachrichtendienst-Mitarbeitern teilgenommen hatten. Auch auf die Zusammensetzung der "Soko Tape", die nach dem Ibiza-Video zur Klärung strafrechtlicher Vorwürfe eingerichtet wurde, soll Jenewein Ott angesetzt haben. Der Ex-Politiker soll weiters verbotenerweise Fotos im U-Ausschuss aufgenommen und diese an Ott gesendet haben. Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei Jenewein obendrein ein Schlagring sichergestellt, weshalb dem Ex-Politiker noch ein Vergehen nach dem Waffengesetz angelastet wird.
Amtsmissbrauch-Vorwurf betrifft Jenewein und frühere Kickl-Mitarbeiterin
Ein zweiter Anklagepunkt betrifft Jenewein und eine frühere Kabinettsmitarbeiterin des damaligen Innenministers Herbert Kickl (FPÖ). Jenewein wird diesbezüglich Bestimmung zum Amtsmissbrauch angekreidet. Er soll von Ende Oktober 2018 bis Anfang Mai 2019 als Mitglied des BVT-Untersuchungsausschusses die damalige Kickl-Mitarbeiterin beauftragt haben, ihm Berichte mit Informationen zu Teilnehmenden an zwei Treffen europäischer Nachrichtendienste zu liefern. Auch um die Beschaffung einer protokollierten Zeugenaussage des damaligen SPÖ-Politikers Franz Schnabl, die laut Anklage für Medienschaffende gedacht war, soll Jenewein die im Innenministerium beschäftigte Frau ersucht haben. Diese wurde von der Staatsanwaltschaft als unmittelbare Täterin mitangeklagt.
Ein dritter Anklagepunkt, der Ott und einen Bekannten des EX-BVT-Beamten betrifft, ist nun zusätzlich neu hinzugekommen. Ott soll diesem im Juni 2020 vertrauliche Informationen zu zwei BVT-Beamten und einem verdeckten Ermittler "gesteckt" haben, die in weiterer Folge vermutlich den Weg nach Deutschland fanden. Der Ott-Bekannte ist mitangeklagt, wobei bei ihm im Fall eines Schuldspruchs auf eine Vorverurteilung Bedacht zu nehmen wäre: der Mann wurde im Juni 2024 in Wien wegen Wiederbetätigung im Sinn des Verbotsgesetzes zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Für alle vier Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung. Ott und Jenewein haben bisher jedwedes strafrechtlich relevante Fehlverhalten öffentlich bestritten.
Ermittlungen zu Spionage-Vorwürfen noch im Laufen
Noch nicht gerichtsanhängig sind mehrere Spionage-Anschuldigungen, denen sich Ott ausgesetzt sieht. In diesem Zusammenhang wird gegen ihn von der Staatsanwaltschaft Wien seit 2017 wegen Amtsmissbrauchs, geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil Österreichs und weiterer Delikte ermittelt. Am 29. März 2024 wurde er fest- und bis zum 26. Juni in U-Haft genommen. Ausschlaggebend für die Inhaftierung waren Informationen, Ott habe Diensthandys von drei früheren Kabinettsmitarbeitern des seinerzeitigen Innenministers Wolfgang Sobotka (ÖVP) und einen Signa-Laptop mit geheimen Information eines EU-Staates dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB übergeben. Auch das bestreitet Ott in aller Entschiedenheit. Diesbezüglich sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen.
Zusammenfassung
- Am Faschingsdienstag wird der Prozess gegen Egisto Ott und Hans-Jörg Jenewein am Wiener Landesgericht fortgesetzt, wobei die Anklagepunkte Amtsmissbrauch, Verletzung von Amtsgeheimnissen und Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen umfassen.
- Laut Anklage soll es ab August 2018 eine Kooperation zwischen Ott und Jenewein gegeben haben, bei der Informationen über den Berner Club und die Soko Tape ausgetauscht wurden.
- Die Ermittlungen zu Spionage-Vorwürfen gegen Ott sind noch im Gange, wobei ihm vorgeworfen wird, geheime Informationen an den russischen Geheimdienst FSB weitergegeben zu haben.