Lindemann zeigt "Spiegel" wegen Urkundenfälschung an
Nach den schweren Vorwürfen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann im vergangenen Jahr, beschäftigt dies weiterhin die Gerichte: Allerdings nicht wegen Lindemann – die Ermittlungen wurden eingestellt, keines der mutmaßlichen Opfer meldete sich bei den Staatsanwaltschaften – sondern gegen Medien.
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Dem deutschen Nachrichtenmagazin "Spiegel" scheint dabei ein pikanter Fehler unterlaufen zu sein, der nun eine Anzeige von Seiten Lindemanns u.a. wegen Urkundenfälschung nach sich zieht.
Was ist geschehen?
Der "Spiegel" berichtete in mehreren Artikeln über die Vorwürfe gegen den Sänger. Eine bereits im Juli 2023 erlassene einstweilige Verfügung wurde am 19.7.2024 vom Hanseatischen Oberlandesgericht im Berufungsverfahren bestätigt. "Danach ist es dem SPIEGEL weiterhin untersagt, den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe Frauen bei Konzerten der Gruppe Rammstein mithilfe von K.O.-Tropfen bzw. Drogen betäubt oder betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können", schreiben die Medienanwälte von Lindemann in einer Aussendung.
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Der "Spiegel" brauchte demnach in diesen Verfahren zwei eidesstattliche Versicherungen von Frauen ein, die in dem Artikel vorkamen.
Vertauschte Eidesstattliche?
Eine Woche vor dem Berufungsverfahren soll der "Spiegel" bislang unbekannte eidesstattliche Versicherungen eingebracht haben. Im Berufungsverfahren selbst, im Juli 2024, räumte der "Spiegel" laut der Aussendung ein, "dass die ursprünglich eingereichten eidesstattlichen Versicherungen nicht von 'Zoe' und 'Sophie W.' stammten. Aufgrund eines Versehens des eigenen Prozessbevollmächtigten und seines Sekretariats seien bei Einreichung der eidesstattlichen Versicherungen verschiedene Fassungen miteinander vertauscht worden".
Für die Anwälte von Lindemann steht fest, dass zwei der mittlerweile vier Versicherungen "nicht so abgegeben wurden, wie eingereicht". Dies müsse von den Strafverfolgungsbehörden aufgeklärt werden.
"Unser Mandant wird deshalb Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Verantwortlichen des SPIEGEL wegen Urkundenfälschung und versuchten Prozessbetrugs erstatten", schließen die Anwälte.
Auf PULS 24 Anfrage heißt es vom "Spiegel": "Niemand hat sich hier strafbar gemacht." Man habe den Sachverhalt bereits im Zivilverfahren umfassend aufgeklärt und die "eingeräumten Versehen bei der Anfertigung des Stellungnahmeschriftsatzes hatten dann auch erwartbar keinerlei Einfluss auf die Entscheidung".
Für den "Spiegel" scheint die Pressemitteilung Teil der "üblichen Litigation-PR und bauscht auf, wo es nichts aufzubauschen gibt".
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Zusammenfassung
- Nach den schweren Vorwürfen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann im vergangenen Jahr, beschäftigt dies weiterhin die Gerichte.
- Allerdings nicht gegen Lindemann – die Ermittlungen wurden eingestellt, keines der mutmaßlichen Opfer meldete sich bei den Staatsanwaltschaften –, sondern gegen Medien.
- Dem deutschen Nachrichtenmagazin "Spiegel" scheint dabei ein pikanter Fehler unterlaufen zu sein, der nun eine Anzeige von Seiten Lindemanns u.a. wegen Urkundenfälschung nach sich zieht.
- Auf PULS 24 Anfrage heißt es vom "Spiegel": "Niemand hat sich hier strafbar gemacht."
- Man habe den Sachverhalt bereits im Zivilverfahren umfassend aufgeklärt und die "eingeräumten Versehen bei der Anfertigung des Stellungnahmeschriftsatzes hatten dann auch erwartbar keinerlei Einfluss auf die Entscheidung".
- Für den "Spiegel" scheint die Pressemitteilung Teil der "üblichen Litigation-PR und bauscht auf, wo es nichts aufzubauschen gibt""