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Wiener vom versuchten Mord am Schwiegersohn freigesprochen

Wegen versuchten Mordes an seinem Schwiegersohn ist am Montag am Landesgericht gegen einen 64 Jahre alten Pensionisten verhandelt worden. Der bisher Unbescholtene hatte am 28. September 2024 seinem Schwiegersohn ein Klappmesser in die Brust gestochen - um seiner Tochter und seinen drei Enkelkindern beizustehen und nachdem er vom 34-Jährigen drei Faustschläge kassiert hatte, wie der Angeklagte einem Schwurgericht erklärte. Er wurde rechtskräftig von der Anklage freigesprochen.

Die Geschworenen verwarfen einstimmig die Anklage und werteten den Messerstich als Körperverletzung. Sie billigten dem 64-Jährigen allerdings in diesem Zusammenhang Notwehr zu. Ihrer ebenfalls einstimmigen Ansicht zufolge stach der seinem Schwiegersohn körperlich deutlich unterlegene Mann zur Abwehr eines unmittelbar gegen ihn gerichteten körperlichen Angriffs zu.

Er sei der Tochter zu Hilfe geeilt, nachdem es einmal mehr einen Ehestreit gegeben und die Frau ihn angerufen hätte, hatte der Angeklagte in seiner Einvernahme erklärt. Die Ehe der dreifachen Mutter dürfte seit mehreren Jahren durchwachsen verlaufen. Ein so genannter Seitensprung ihres Ehemannes dürfte dabei eine zentrale Rolle spielen, außerdem soll der Berufsoffizier beim österreichischen Bundesheer ein gröberes Alkoholproblem haben. Zudem dürften finanzielle Engpässe den Haussegen in eine Schräglage versetzt haben.

Auf den Anruf seiner Tochter hin sah der Schwiegervater deshalb dringenden Handlungsbedarf gegeben, weil sein Schwiegersohn ihr das Handy aus der Handy geschlagen hatte und das Gespräch infolge dessen abgebrochen war. Der 64-Jährige befürchtete das Schlimmste. "Er hat seine Tochter und seine Enkel in Gefahr gesehen", betonte Verteidiger Johannes Wolf.

An der Adresse der fünfköpfigen Familie in Wien-Floridsdorf angelangt, kam es zunächst zu einem Wortgefecht zwischen Schwiegervater und Schwiegersohn. Der 64-Jährige versetzte dem 34-Jährigen schließlich einen Stoß. Als er seiner Darstellung zufolge von dem um 30 Jahre Jüngeren drei Faustschläge ins Gesicht erhielt, stach der Angeklagte jenem ein Klappmesser mit einer neun Zentimeter langen Klingenlänge seitlich in den Oberkörper. Nachdem der Schwiegersohn zusammen gebrochen war, soll sich der Schwiegervater auch noch über ihn gebeugt, ins Gesicht geschlagen und "Mit mir brauchst di net anlegen, du Hurensohn" gesagt haben. Nachbarn alarmierten die Polizei, der Verletzte wurde von der Berufsrettung Wien in ein Spital gebracht, der Schwiegervater festgenommen.

Der 34-Jährige hatte Glück. Die Klinge war im Bereich der siebenten Rippe nur einen Zentimeter in seine Körper eingedrungen. Lebensgefahr war einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge zu keinem Zeitpunkt gegeben, der Sachverständige qualifizierte die Verletzung ihrem Grade nach als leicht. "Es ist nur auf Zufall keine gravierende Verletzung entstanden", hielt die Staatsanwältin fest. Wer jemandem ein Messer in die Brust stoße, nehme den Tod des Kontrahenten billigend in Kauf. Die Anklägerin ging daher von zumindest bedingtem Tötungsvorsatz aus.

Als "an sich gut" bezeichnete der Schwiegersohn sein Verhältnis zum Angeklagten: "Ich kenn' ihn seit zwölf Jahren. Ich hab' eigentlich nie einen Streit mit ihm gehabt." Er sei zunächst gar nicht von einem Messerangriff, sondern einem "Schlag in die Rippen" ausgegangen. Als er seine blutende Verletzung und das Messer sah, habe er "Panik gekriegt. Ich wollt', wen finden, der mir hilft." Dann sei er schon zusammen gebrochen: "Alles wird weich, alles wird finster."

Der 34-Jährige befindet sich in psychotherapeutischer Behandlung und ist seit einigen Wochen im Krankenstand. Einer ärztlichen Bescheinigung zufolge leidet er an einem posttraumatischen Belastungssyndrom. Am Ende seiner Zeugenbefragung entschuldigte sich der Angeklagte mit abgewandtem Kopf bei ihm: "Es tut mir lad, dass i die Tat g'macht hob."

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 64-jähriger Mann wurde freigesprochen, nachdem er am 28. September 2024 seinen Schwiegersohn mit einem Klappmesser verletzt hatte. Die Geschworenen sahen Notwehr als gegeben an.
  • Der Vorfall ereignete sich nach einem Ehestreit, bei dem der Schwiegersohn seiner Frau das Handy aus der Hand schlug. Der Angeklagte handelte, nachdem er drei Faustschläge kassiert hatte.
  • Der Schwiegersohn erlitt nur eine leichte Verletzung, obwohl die Staatsanwältin auf bedingten Tötungsvorsatz plädierte. Der Angeklagte entschuldigte sich am Ende des Prozesses.