ASFINAG

Vignette: Warum die digitale Vignette nicht sofort gilt

29. Jan. 2025 · Lesedauer 3 min

Ab dem 1. Februar muss die neue Vignette gepickt oder digital gebucht werden – die digitale Jahresvignette gilt erst am 18. Tag. Warum eigentlich?

Das hat tatsächlich nichts mit technischen Gegebenheiten zu tun – die Tages- und 10-Tagesvignette ist auch in digitaler Form sofort gültig – sondern mit einer rechtlichen. Es geht darum, dass Kunden innerhalb von 14 Tagen vom Online-Kauf zurücktreten können, wird von der ASFINAG gegenüber PULS 24 erklärt. Eine Änderung müsste auf EU-Ebene stattfinden, heißt es weiter.

Den 18. Tag ergibt sich daraus, dass zu dem 14-tägigen Rücktrittsrecht noch drei Tage für einen etwaigen postalischen Weg summiert wird. Wäre die Jahresvignette sofort gültig, könnte also ein Kunde die Autobahn 14 Tage nutzen und dann vom Kauf zurücktreten. Dem wollte man unter anderem bereits vor Einführung der digitalen Vignette entgegenwirken, wie in einer Erläuterung auf der Seite des Bundeskanzleramts zu lesen ist. 

Beschwerden gibt es laut ASFINAG "sehr, sehr wenig, weil es schon gelebt wird". Es gebe die zweimonatige Übergangsfrist und die werde medial sehr stark begleitet. Das hat sich "bei der Jahresvignette sehr gut eingependelt".

Alternativen

Wer dennoch verpasst, sich früh genug eine digitale Vignette zu besorgen, kann entweder die klassische Pick-Vignette verwenden. Oder sich die digitale Vignette etwa beim ÖAMTC, ARBÖ, ADAC, einer Mautstelle oder einem ASFINAG-Automaten, Trafiken und Tankstellen besorgen – dort entfällt auch die 18-Tage-Frist.

Was bei einer Kontrolle hingegen nicht funktioniert, sind kuriose Ausreden, von denen die ASFINAG praktisch jede kennt – immerhin wurden im vergangenen Jahr knapp 400.000 Autofahrer ohne Vignette erwischt.

ORF Vorarlberg hat kuriose Ausreden gesammelt:

  • Hat gedacht, dass bis zur ersten Ausfahrt vignettenfrei sei.
  • Hat nicht gewusst, wo man sich eine Vignette kaufen kann.
  • "Das Navi hat mich auf die Autobahn gelotst."
  • "Ich bin hier noch nicht in Österreich."
  • "Es ist umständlich, eine Zehntagesvignette von der Windschutzscheibe abzulösen."
  • "Hab‘ ja eh die Sondermautstrecke bezahlt."
  • Digitale Vignette: "Ich habe mich bei der Eingabe ja nur um eine Ziffer geirrt."
  • "Es hat mir niemand gesagt, dass ich die Vignette aufkleben muss."
  • Vignette ungültig: "Habe nicht gewusst, dass man bei einem Windschutzscheibenbruch eine Ersatzvignette erhält."
  • "Habe ein Wechselkennzeichen und kann daher eh jeweils nur ein Auto benützen."
  • Hat nichts von der Vignettenpflicht in Österreich gewusst.
  • "Das ist nicht mein Auto."
  • "Die Kinder haben die Vignette in das Stickeralbum geklebt."
  • "Der Hund hat die Vignette erwischt und zerbissen."

Ersatzmaut

Wer bei einer Kontrolle und mit seiner Ausrede nicht überzeugt (was garantiert nicht geschehen wird), muss sofort eine Ersatzmaut zahlen.  Für mehrspurige Fahrzeuge wie Pkw beträgt diese 120 Euro, für einspurige 65 Euro. Das gilt auch, wenn man ohne gültige Vignette von einer automatischen Kontrolle erfasst wird.

Billiger ist die Jahresvignette. Die kostet für Pkw 103,80 Euro, jene für Motorräder 41,50 Euro.

Zusammenfassung
  • Ab dem 1. Februar muss die neue Vignette gepickt oder digital gebucht werden – die digitale Jahresvignette gilt erst am 18. Tag. Warum eigentlich?
  • Das hat tatsächlich nichts mit technischen Gegebenheiten zu tun – die Tages- und 10-Tagesvignette ist auch in digitaler Form sofort gültig – sondern mit einer rechtlichen.
  • Es geht darum, dass Kunden innerhalb von 14 Tagen vom Online-Kauf zurücktreten können, wird von der ASFINAG gegenüber PULS 24 erklärt.
  • Eine Änderung bzw. Ausnahme müsste auf EU-Ebene stattfinden, heißt es weiter.