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Swift-Terror: Anschlag wohl für zweites Konzert geplant

PULS 24 liegt der U-Haft-Beschluss gegen den 19-Jährigen vor, dem als Hauptverdächtigen vorgeworfen wird, einen islamistischen Terroranschlag auf die Taylor Swift-Konzerte in Wien geplant zu haben. Daraus gehen brisante Details hervor - auch über mutmaßlich geplante Waffenkäufe in Amerika.

Die drei Taylor Swift-Konzerte in Wien wurden abgesagt, welche der drei geplanten Shows aber genau angegriffen werden sollte, war bisher nicht bekannt. Aus ausgewerteten Handydaten des Verdächtigen soll nun hervorgehen, welches Konzert der 19-jährige Hauptverdächtige im Fokus gehabt haben soll. 

Im U-Haft-Beschluss ist zu lesen: "(...) eine erste grobe Sichtung seines Mobiltelefons ergab, dass er sich den Tag des zweiten Taylor Swift Konzerts in Wien am 9.8.2024 im Kalender markierte und wiederholt nach Taylor Swift Konzerten in Wien googelte". 

Mutmaßlich Waffen bestellt

Außerdem geht aus dem Beschluss hervor, dass der Verdächtige versucht haben soll, sich "bei einem unbekannten Täter in Amerika" verschiedene Waffen zu besorgen. Es soll diese über Telegram bestellt haben - darunter laut dem Ermittlungsstand "eine Handgranate, eine Zastawa m70 und eine Faustfeuerwaffe der Marke Beretta oder Glock". Angekommen dürften die Waffen nicht sein. 

Wie berichtetet, fanden die Ermittler in Ternitz verschiedene Chemikalien, die mutmaßlich zur Herstellung des Sprengstoffs TATP dienten und diverse Messer und eine Machete. Einen als Zeugen geführten Bekannten soll er gefragt haben, wo man eine Zündschnur kaufen könne

Anwalt bestreitet Gefährlichkeit

Der Anwalt des Beschuldigten, Werner Tomanek, gab unterdessen am Mittwoch eine Pressekonferenz, was in einem Ermittlungsverfahren eher unüblich ist, in der er darauf verwies, dass sein Mandant nicht gefährlich sei, sondern laut eines Gutachtens psychisch auffällig. Ein von ihm in Auftrag gegebenes Privatgutachten zeige außerdem, dass die Chemikalien nicht für einen Anschlag geeignet gewesen wären. Sein Mandant könne es auch gar nicht.

Die Observation des 19-Jährigen durch die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) in Ternitz sei fragwürdig gewesen, bei der Hausdurchsuchung wäre ein Beweismittel vernichtet worden, angebliche Sprengstoff-Utensilien hätte man "nicht einmal untersucht", kritisierte Tomanek. Das Innenministerium trat diesen Ausführungen in einer Aussendung entgegen.

Aus dem U-Haft-Beschluss geht andererseits auch die Sicht des Landesgerichts hervor - dieses sieht Gründe für die Untersuchungshaft gegeben, nämlich so wohl Verdunkelungsgefahr, Tatbegehungsgefahr als auch Tatausführungsgefahr. Die U-Haft wurde vorerst bis 23. September verhängt. Der Verdächtige weise eine "offensichtliche Gewaltbereitschaft, "fortgeschrittene Radikalisierung" und "Entschlossenheit" auf. Es sei davon auszugehen, dass er in Freiheit wieder einen Anschlag auf ein Event planen würde.

Anschlag in Manchester als Vorbild

Gegen den 19-Jährigen wird nun wegen des Verdachts auf das Verbrechen der terroristischen Vereinigung ermittelt - er soll im Internet auf Deutsch und Arabisch einen IS-Treueschwur geleistet haben. Er soll dabei die Pose jenes Attentäters eingenommen haben, der 2020 in Wien vier Menschen tötete. Er soll sich laut dem Dokument auch an den Anschlägen auf ein  Ariana Grande Konzert in Manchester 2017 ein Vorbild genommen haben. Außerdem wird wegen mutmaßlichen Verstößen gegen das Waffenrecht ermittelt. 

Weiters ist dem Dokument zu entnehmen: Zeugenbefragungen hätten ergeben, dass der Verdächtige ein Einzelgänger sei. Er habe außerdem einer Bewährungshilfe zugestimmt. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, das Verfahren befinde sich in einer "besonders heiklen Phase". Sichergestellte Datenträger werden noch ausgewertet, die Chemikalien analysiert und das Umfeld des Verdächtigen befragt.

ribbon Zusammenfassung
  • PULS 24 liegt der U-Haft-Beschluss gegen den 19-Jährigen vor, dem als Hauptverdächtigen vorgeworfen wird, einen islamistischen Terroranschlag auf die Taylor Swift-Konzerte in Wien geplant zu haben.
  • Im U-Haft-Beschluss ist zu lesen: "(...) eine erste grobe Sichtung seines Mobiltelefons ergab, dass er sich den Tag des zweiten Taylor Swift Konzerts in Wien am 9.8.2024 im Kalender markierte und wiederholt nach Taylor Swift Konzerten in Wien googelte". 
  • Außerdem geht aus dem Beschluss hervor, dass der Verdächtige versucht haben soll, sich "bei einem unbekannten Täter in Amerika" verschiedene Waffen zu besorgen.
  • Es soll diese über Telegram bestellt haben - darunter laut dem Ermittlungsstand "eine Handgranate, eine Zastawa m70 und eine Faustfeuerwaffe der Marke Beretta oder Glock".