Swift-Terrorpläne: Anwalt spricht von "Guantanamo-Zuständen"

Nach der Verhaftung der beiden Verdächtigen, die einen Anschlag auf eines der schließlich abgesagten Taylor Swift-Konzerte in Wien geplant haben sollen, sehen die Anwälte Rechtsverletzungen.

Als der niederösterreichische Ort Ternitz vergangene Woche traurige Berühmtheit erlangte und Bewohner:innen ihre Häuser verlassen mussten, waren die Ausmaße der Ermittlungen nicht sofort klar. Erst nach und nach stelle sich heraus, dass es um mutmaßliche Dschihadisten ging, die geplant haben sollen, die Taylor Swift-Konzerte in Wien anzugreifen.

Als dann Shows des US-Megastars auch noch abgesagt wurden, saß der Schock bei den Fans tief. Der Innenminister und der Chef des Verfassungsschutzes traten vor die Presse und erklärten, der 19-jährige Hauptverdächtige habe gestanden.

Er habe mit seinem Auto mit Sprengstoff, Messern und Macheten zum Ernst-Happel-Stadion fahren und vor dem Stadion "ungläubige" Taylor-Swift-Fans töten wollen. Laut PULS 24 Informationen soll er davor dabei beobachtet worden sein, wie er im Garten mit Chemikalien hantierte

Anwälte rückten zur Verteidigung aus

Ebenfalls verhaftet wurde ein 17-Jähriger. Er soll von den Plänen seines Freundes gewusst haben und mit ihm auch eine "Probefahrt" mit Blaulicht gemacht haben - so hoffte der 19-Jährige anscheinend, näher ans Stadion heranzukommen. 

Video: Ermittlungen laufen auf Hochtouren

Der Hauptverdächtige wechselte am Montag seine Verteidigung. Anwalt Werner Tomanek übernahm. Dieser sagte bereits am Montag gegenüber PULS 24, dass seinem Mandanten Taylor Swift kein Begriff gewesen sei, dass dieser nicht gefährlich sei und der angebliche Sprengstoff sei "nicht in der Nähe von ausführnahe" gewesen.

Den Treue-Schwur an den IS, den er bei einem Messanger-Dienst veröffentlicht haben soll, soll er schnell wieder gelöscht haben. Er wollte "cool" sein. Die Geschichte werde "gehypt", weil die Behörden ihre "Überwachungsspielsachen" haben wollen. Er bestätigte aber auch: Der Attentäter, der im November 2020 in der Wiener Innenstadt vier Menschen tötete, sei sein Vorbild gewesen.

Der 17-jährige Zweitverdächtige bestreitet die Vorwürfe gegen ihn ebenfalls. Er habe nichts von den Plänen gewusst, sagte sein Vertreter Nikolaus Rast zu PULS 24. 

Anwälte sehen Rechtsverletzungen

Beide Anwälte erheben nun aber weitere Vorwürfe, wie die APA berichtet: Tomanek und Rast kündigten Einsprüche wegen Rechtsverletzung an. Beide Anwälte beklagte, die Haftbedingungen und sehen ihre Verteidigungsrechte beschnitten

Die beiden jungen Männer würden sich "in Isolationshaft" befinden und dürften keinen Besuch empfangen. "Das sind Guantanamo-Zustände", beschwerte sich Tomanek. Die Mutter dürfe ihren Sohn nicht sehen. 

Unhaltbar ist für die beiden Strafverteidiger, dass sie nach wie vor keine Akteneinsicht erhalten haben. Das sei "eine massive Beschneidung der Verteidigerrechte", meinte Rast. Es sei unzulässig, die "Verteidiger vom Akt auszuschließen und die Medien mit Informationen zu versorgen". Was die Vorwürfe gegen seinen Mandanten berichtet, habe er diese bisher vor allem Zeitungsberichten entnommen.

17-Jähriger bei Facility-Unternehmen tätig

Der 17-Jährige wurde am vergangenen Mittwoch am Weg zur Arbeit festgenommen. Er arbeitete laut PULS 24 Informationen bei einem Facility-Unternehmen, das im Stadion tätig war. Das berichtet auch die APA. Bei dem Unternehmen sollen auch sieben weitere Männer beschäftigt gewesen sein, die wegen Verdachts auf Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung in den Fokus des Staatsschutzes und der Sicherheitsbehörden geraten waren. 

Der 19-Jährige wiederum hatte - wie berichtet - versucht, sich bei einem Security-Unternehmen, das ebenfalls im Stadion tätig war, zu bewerben. Er wurde aber nicht genommen. 

Terrorverdächtiger bestreitet Anschlagspläne

ribbon Zusammenfassung
  • Nach der Verhaftung der beiden Verdächtigen, die einen Anschlag auf eines der schließlich abgesagten Taylor Swift-Konzerte in Wien geplant haben sollen, sehen die Anwälte Rechtsverletzungen.
  • Die beiden jungen Männer würden sich "in Isolationshaft" befinden und dürften keinen Besuch empfangen.
  • Unhaltbar ist für die beiden Strafverteidiger, dass sie nach wie vor keine Akteneinsicht erhalten haben.