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Millionenbetrug: Kärntner verurteilt

Ein 43-jähriger Kärntner ist am Landesgericht Klagenfurt zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Im wurde gewerbsmäßiger schwerer Betrug vorgeworfen.

Der Mann war geständig, dass er Investitionsmöglichkeiten versprochen, aber das Geld selbst einkassiert hatte. Außerdem gab er zu, gefälschte Rolex-Uhren verkauft zu haben.

Der Schaden wurde mit 1,4 Millionen Euro beziffert. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Nach Start von Ermittlungsverfahren weitergemacht

Erschwerend war ins Gewicht gefallen, dass der Mann über Jahre hinweg Betrugshandlungen gesetzt hatte und dass er damit auch weitergemacht hatte, als bereits ein Ermittlungsverfahren gegen ihn lief.

Außerdem hatte der Mann schon zwei Vorverurteilungen. Mildernd fiel ins Gewicht, dass der 43-Jährige umfassend und scheinbar reumütig geständig war und dass durch seine Spielsucht seine Dispositionsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei.

Schon im Juli 2020 hatte der Kärntner, der in der Schweiz arbeitete, "gewinnbringende Investitionen" versprochen und so einem Opfer 790.000 Euro abgeknöpft. In den folgenden Jahren hatte der ehemalige Eishockeyprofi das auch anderen Personen vorgespielt: 16 weitere Opfer übergaben ihm Beträge in Höhe von 2.500 bis 80.000 Euro.

Fake-Rolex oder gar nichts

Darüber hinaus versprach er im Jahr 2023 die Lieferung von seltenen und wertvollen Rolex-Uhren: 27 Personen zahlten Beträge in Höhe von 5.000 bis 28.000 Euro, bekamen dann aber nur Fälschungen oder überhaupt keine Uhren. So entstand ein Gesamtschaden von rund 1,4 Millionen Euro.

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ribbon Zusammenfassung
  • Ein 43-jähriger Kärntner wurde wegen schweren Betrugs zu vier Jahren Haft verurteilt, nachdem er Investitionsmöglichkeiten vorgetäuscht und gefälschte Rolex-Uhren verkauft hatte, was zu einem Gesamtschaden von 1,4 Millionen Euro führte.
  • Der Angeklagte, der ein hohes Gehalt von 10.000 bis 14.000 Euro monatlich verdiente, führte seine Betrugshandlungen auf seine Spielsucht zurück, die ihn zu Sportwetten in Italien trieb.
  • Trotz seines Geständnisses und der nachvollziehbaren Spielsucht des Mannes, bestätigte ein Sachverständiger, dass seine Dispositionsfähigkeit nicht aufgehoben war.