APA/APA (dpa)/Fabian Sommer

Sommerreifen-Wechsel gesetzlich nicht notwendig

Kommende Woche, am 15. April, endet in Österreich die situative Winterausrüstungspflicht. Diese besagt, dass von 1. November bis 15. April an allen Rädern Winterreifen angebracht werden müssen. Ein Wechsel auf Sommerreifen ist aber aus gesetzlicher Sicht nicht notwendig, eine Weiterfahrt mit Winterreifen aus rechtlicher Sicht unbedenklich, informierte der ÖAMTC am Dienstag.

Kommende Woche, am 15. April, endet in Österreich die situative Winterausrüstungspflicht. Diese besagt, dass von 1. November bis 15. April an allen Rädern Winterreifen angebracht werden müssen. Ein Wechsel auf Sommerreifen ist aber aus gesetzlicher Sicht nicht notwendig, eine Weiterfahrt mit Winterreifen aus rechtlicher Sicht unbedenklich, informierte der ÖAMTC am Dienstag.

"Wer sein Auto für notwendige Fahrten zur Arbeit oder zum Einkaufen nützt, braucht sich jetzt nicht stressen. Es gibt keine Sommerreifenpflicht. Ein Räderwechsel ist daher derzeit nicht notwendig, man kann ohne weiteres mit den montierten Reifen weiterfahren", sagte ÖAMTC-Techniker Friedrich Eppel.

Außerdem kann es im April und Mai noch empfindlich abkühlen, Winterreifen sind bei tiefen Temperaturen die bessere Wahl. Ist auch dann ein Umstecken aufgrund der Restriktionen nicht rasch möglich, sollte man aber jedenfalls beachten, dass Winterreifen bei höheren Temperaturen weicher als Sommerreifen sind und daher auf warmer Fahrbahn weniger Grip und so beispielsweise längere Bremswege haben.

Wer nun plant, die Räder in Eigenregie zu wechseln, sollte einige Punkte beachten. "Räder selbst wechseln sollte nur, wer darin Übung hat. Fehler können nämlich teuer zu stehen kommen", warnte Eppel. Alte Sommerreifen müssen jedenfalls auf Schäden und Profiltiefe geprüft. "Für Sommerreifen ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vorgeschrieben. Damit diese nicht kurz nach dem Umstecken unterschritten wird, muss bei der Montage natürlich deutlich mehr vorhanden sein", betonte der Techniker.

Schrauben müssen außerdem immer richtig festgezogen werden. Bei vielen Reifenmodellen ist die Laufrichtung vorgegeben, sie müssen daher wieder an der gleichen Fahrzeugseite montiert werden. Wer weniger abgefahrene Reifen mit stärker abgenützten tauschen will, sollte dies nur tun, wenn der Unterschied in der Profiltiefe nicht all zu groß ist. "Andernfalls gehören deutlich bessere Reifen an die Hinterachse. Sonst besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug in kritischen Situationen ins Schleudern gerät", erklärt der ÖAMTC-Techniker. Fachwissen erfordert der Räderwechsel bei Autos mit Reifendruckkontrollsystem. "Das sollte man in Eigenregie nur machen, wenn man sich mit einer etwaig notwendigen Neukalibrierung des Systems auskennt", sagte Eppel.

ribbon Zusammenfassung
  • Kommende Woche, am 15. April, endet in Österreich die situative Winterausrüstungspflicht.
  • Diese besagt, dass von 1. November bis 15. April an allen Rädern Winterreifen angebracht werden müssen.
  • Ein Wechsel auf Sommerreifen ist aber aus gesetzlicher Sicht nicht notwendig, eine Weiterfahrt mit Winterreifen aus rechtlicher Sicht unbedenklich, informierte der ÖAMTC am Dienstag.