Schaffner entscheidet über Zug-Rauswurf, aber ÖBB könnte Taxi zahlen müssen
Dass in Österreich ein "offenes Zugsystem" betrieben wird, habe Vor- und Nachteile, erklärt im PULS 24 Interview Norman Schadler von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte. "Je nachdem welches Ticket man hat, hat man keinen Anspruch auf einen ganz konkreten Zug, sondern auf eine Zugverbindung innerhalb der Geltungsdauer." Man könne einerseits relativ spontan entscheiden, welchen Zug man nimmt. Kommt es jedoch zu einer Überfüllung, müsse andererseits jemand den Zug verlassen.
Fahren oder Aussteigen entscheidet allein Zugbegleiter
Auch wenn das Ticket für eine bestimmte Fahrt gilt oder man seinen Sitzplatz reserviert hat, könnte man aufgefordert werden, auszusteigen. "Im Endeffekt entscheidet immer der Zugbegleiter, je nach Situation", ob man an Bord bleiben darf. Er oder sie schätzt ein, wann die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist und das liege ausschließlich in seinem oder ihrem Ermessen. Im besten Fall, so Schadler, seien das nur wenige.
Anspruch auf Übernachtung oder Taxi
Hat man ein zuggebundenes Ticket oder eine Reservierung und wird aus dem Zug geworfen, hat man Anspruch auf alle Fahrgastrechte, erklärt der Experte. Dazu gehört, dass man bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten 25 Prozent des Ticketpreises zurückbekommt. Handelt es sich um den letzten Zug des Tages, steht einem eine Unterkunft oder ein Taxi, je nach Situation, zu.
Zusammenfassung
- Dass in Österreich ein "offenes Zugsystem" betrieben wird, habe Vor- und Nachteile, erklärt im PULS 24 Interview Norman Schadler von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte.
- "Je nachdem welches Ticket man hat, hat man keinen Anspruch auf einen ganz konkreten Zug, sondern auf eine Zugverbindung innerhalb der Geltungsdauer."
- Auch wenn das Ticket für eine bestimmte Fahrt gilt oder man seinen Sitzplatz reserviert hat, könnte man aufgefordert werden, auszusteigen. "Im Endeffekt entscheidet immer der Zugbegleiter, je nach Situation", ob man an Bord bleiben darf.
- Er oder sie schätzt ein, wann die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist und das liege ausschließlich in seinem oder ihrem Ermessen. Im besten Fall, so Schadler, seien das nur wenige.
- Hat man ein zuggebundenes Ticket oder eine Reservierung und wird aus dem Zug geworfen, hat man Anspruch auf alle Fahrgastrechte, erklärt der Experte.
- Dazu gehört, dass man bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten 25 Prozent des Ticketpreises zurückbekommt. Handelt es sich um den letzten Zug des Tages, steht einem eine Unterkunft oder ein Taxi, je nach Situation, zu.