Prozess zum Escort-Damen-Mord: An "Grausamkeit kaum zu übertreffen"
Wegen Mord und Störung der totenruhe muss sich seit Montag ein Oberösterreicher vor Gericht verantworten. Er hat im September eine Escort-Dame erwürgt, eine Mordabsicht bestreitet der Angeklagte.
Er hatte die 23-Jährige übers Internet für den 24. September in seine Wohnung bestellt. Der Zuhälter der Rumänin fuhr sie von Linz zu dem Kunden. Er soll noch eine gewisse Zeit vor dem Mehrparteienhaus gewartet haben, bevor er alleine wegfuhr. Eine Freundin der Escort-Dame meldete diese tags darauf bei der Polizei als vermisst. Ermittlungen führten zur Adresse des Angeklagten. Die Wohnung wurde gestürmt, die Frau konnte nur mehr tot am Boden liegend gefunden werden. Der Mann ließ sich widerstandslos festnehmen.
An "Grausamkeit kaum zu übertreffen"
Was an jenem Abend in der Wohnung des Angeklagten passierte, sei an "Brutalität und Grausamkeit kaum zu übertreffen", meinte der Staatsanwalt.
Den ganzen Tag habe der Mann im Internet mit Prostituierten gechattet und die 23-Jährige dann für den Abend zu sich bestellt. Für ihre Dienstleistung seien 400 Euro für zwei Stunden vereinbart worden. Kaum war die Escort-Dame bei ihm in der Wohnung, soll er ihr offenbar erklärt haben, kein Geld zu haben.
Die Frau sei zornig geworden, habe ihn angeschrien und zum Handy gegriffen, führte der Staatsanwalt aus. Daraufhin habe der 35-Jährige sie "geschlagen und gewürgt, mit einem Seil gedrosselt". Danach habe er sich an der Toten sexuell vergangen.
"Extremer Hass gegen Frauen" als Motiv
Der Angeklagte bestreitet Mordabsichten. Angeführte Erinnerungslücken wegen übermäßigen Alkoholkonsums wollte der Staatsanwalt ihm nicht abnehmen. Es stimme, dass in der Wohnung des Mannes 28 leere Bierdosen gefunden wurden. Wie viel er davon vor der Tat getrunken habe, sei nicht sicher.
Der Staatsanwalt berief sich auf die psychiatrische Sachverständige im Gutachten, wonach der Mann "zielgerichtete Handlungen" gesetzt habe und daher zurechnungsfähig gewesen sei. Als Motiv nannte er "extremen Hass gegen Frauen, der sich an der Prostituierten entladen hat".
Verteidiger: "Kontrolle verloren"
Sein Mandant habe die Kontrolle verloren, die Frau zu Tode geprügelt und gewürgt, sagte der Anwalt des Angeklagten. Er habe jedoch gedacht, sie sei bewusstlos.
Zur Störung der Totenruhe zeige der Beschuldigte sich geständig, meinte der Verteidiger. "Es wird bei weitem nicht so leicht und einfach werden, wie sich die Anklagebehörde das vorstellt", meinte sein Anwalt im PULS 24 Interview zu einer möglichen Verurteilung wegen Mordes.
Andreas Mauhart, der Anwalt des Angeklagten im PULS 24 Interview.
Er plädiert deshalb auf schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Die Indizien würden nicht für eine geplante Tat sprechen, laut seinem Anwalt wäre der 25-Jährige da dann viel "strukturierter" vorgegangen und hätte etwa nicht seinen eigenen Namen und seine eigene Telefonnummer verwendet, um die Escort-Dame zu sich nach Hause zu bestellen.
Am Tattag wollte er bis zum Besuch der Prostituierten wohl "20 Dosen Bier" getrunken haben, so der 35-Jährige. Als die Escort-Dame in seine Wohnung kam, sei die Situation schnell außer Kontrolle geraten, meinte der Beschuldigte.
Neben Zeugen sind auch noch fünf Sachverständige in dem für zwei Tage anberaumten Prozess geladen. Der als Zeuge geladene Zuhälter erschien zu Mittag nicht vor Gericht. Für die Ausführungen des gerichtsmedizinischen Sachverständigen wurde wegen der grausamen Details die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Zusammenfassung
- Ein 35-Jähriger soll vergangenen September im oberösterreichischen Ternberg eine Escort-Dame getötet haben.
- Außerdem muss er sich wegen Störung der Totenruhe verantworten, weil er sich an der toten Frau verging.
- Laut Staatsanwaltschaft sei die Tat "an Brutalität und Grausamkeit kaum zu übertreffen".