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Kein Prozess gegen Mutter nach Fleischwolf-Unfall

26. März 2025 · Lesedauer 2 min

Die Mutter einer Zweijährigen, die sich wegen eines schweren Fleischwolf-Unfalls ihres Kindes vor Gericht hätte verantworten müssen, ist am Donnerstag nicht zur Verhandlung erschienen. Sie ließ ihrer Anwältin ausrichten, dass sie und die Kinder dauerhaft nach Syrien zurückgegangen seien. Der Prozess wurde daher auf unbestimmte Zeit vertagt. Das Gericht lässt jetzt den Aufenthaltsort der Frau überprüfen.

Die kleine Tochter hatte am 2. Februar in der Wohnung in Ottakring einen Fleischwolf in Betrieb gesetzt, der sich am Fußboden im Wohnzimmer befand, und hineingegriffen. Das Mädchen verlor seine linke Hand. Die Frau wurde wegen Vernachlässigens Unmündiger mit schweren Dauerfolgen angeklagt.

Die Mutter hatte mit dem Küchengerät Faschiertes zubereitet, verließ dann jedoch kurz das Zimmer. Sie schaltete das Gerät ab, um in die Küche zu gehen, ließ den Stecker aber in der Steckdose. Eine Bekannte der Frau hielt sich noch im Wohnzimmer auf, als die Zweijährige sich dem Fleischwolf annäherte und diesen dann wieder in Betrieb setzte. Die Bekannte konnte nicht mehr rechtzeitig eingreifen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter vor, ihre Verpflichtung zur Fürsorge und Obhut gegenüber ihrer Tochter gröblich vernachlässigt zu haben. Nach Ansicht der Anklagebehörde war es nicht ausreichend, den Fleischwolf auszuschalten, bevor die 28-Jährige den Raum verließ. Sie hätte das Gerät auch vom Strom trennen müssen.

Zusammenfassung
  • Die Mutter einer Zweijährigen, die sich nach einem schweren Unfall mit einem Fleischwolf vor Gericht verantworten sollte, ist nicht zur Verhandlung erschienen. Die Familie ist dauerhaft nach Syrien zurückgekehrt, was zur Vertagung des Prozesses führte.
  • Der Unfall ereignete sich am 2. Februar in einer Wohnung in Ottakring, als das Kind in den Fleischwolf griff und seine linke Hand verlor. Die Mutter wurde wegen Vernachlässigung angeklagt, da sie das Gerät nicht vom Strom trennte.
  • Eine Bekannte war im Wohnzimmer anwesend, konnte aber nicht rechtzeitig eingreifen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter grobe Vernachlässigung der Fürsorgepflicht vor.