Polizei setzte Gesichtserkennung gegen tausende Personen ein
Das geht laut einem Bericht der Tageszeitung "Kurier" aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ-Mandatarin Katharina Kucharowits durch Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hervor.
Der Einsatz der Software ist im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Demnach kann die Polizei den digitalen Bildabgleich nur einsetzen, wenn bei unbekannter Täterschaft der Verdacht auf Begehung einer vorsätzlich gerichtlich strafbaren Handlung vorhanden ist. Aus einer vorhergehenden Anfragebeantwortung ging hervor, dass damit vor allem Vermögensdelikte wie zum Beispiel Einbruchsdiebstähle geklärt werden sollten. Kritiker haben in der Vergangenheit moniert, dass der Rechtsrahmen für den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware fragwürdig sei, da im Sicherheitspolizeigesetz nur von "technischen Hilfsmitteln" die Rede ist - die Nutzung in zahlreichen Fällen sei nicht gerechtfertigt. Kucharowits nannte das "ausufernde Nutzung".
Zahlreiche Delikte geklärt
Dem "Kurier" zufolge wurden auch Anrufer damit verfolgt, welche über den Notruf die Polizei narrten oder Menschen, die durch Adoption Nichtstaatsbürgern zu einem Aufenthaltstitel verhalfen. Der Anfrage zufolge wurden seit Ende 2019 auch 16 Mord-, 100 Raub- und zwölf Terrorverdächtige identifiziert.
Kucharowits ortete Diskriminierungsgefahr auch dadurch, dass die Software fehleranfällig sei, was zu Treffern führen könne, die sich im Nachhinein als falsch erweisen würden. Das Innenministerium betonte, dass erkannte Personen nur einen Ermittlungsansatz darstellen würden, der von den Beamten stets dahin gehend überprüft würde, ob die betreffende Person überhaupt mit der Straftat in Verbindung stehen könne.
Keine Infos zu Demos
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) wollte in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage nicht erläutern, ob Gesichtserkennungssoftware auch bei Demonstrationen und Kundgebungen, die seit dem September 2020 stattgefunden haben, zum Einsatz gekommen ist. Stattdessen betont er, dass es jedenfalls zu keiner Erkennung in Echtzeit komme. Konkret gleicht die eingesetzte Software des Dresdner Unternehmens Cognitec Systems Bilder von Überwachungskameras, auf die Behörden zugreifen können, nachträglich mit einer internen Referenzdatenbank der Polizei ab.
Zusammenfassung
- Die Polizei hat seit ihrer Einführung im Dezember 2019 1.574 Mal den digitalen Bildabgleich, wie die benutzte Gesichtserkennungssoftware offiziell heißt, benützt.
- Das geht laut einem Bericht der Tageszeitung "Kurier" aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ-Mandatarin Katharina Kucharowits durch Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hervor.
- Der Einsatz der Software ist im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Demnach kann die Polizei den digitalen Bildabgleich nur einsetzen, wenn bei unbekannter Täterschaft der Verdacht auf Begehung einer vorsätzlich
- Aus einer vorhergehenden Anfragebeantwortung ging hervor, dass damit vor allem Vermögensdelikte wie zum Beispiel Einbruchsdiebstähle geklärt werden sollten.
- Kritiker haben in der Vergangenheit moniert, dass der Rechtsrahmen für den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware fragwürdig sei, da im Gesetz nur von "technischen Hilfsmitteln" die Rede ist - die Nutzung in zahlreichen Fällen sei nicht gerechtfertigt.
- Dem "Kurier" zufolge wurden auch Anrufer damit verfolgt, welche über den Notruf die Polizei narrten oder Menschen, die durch Adoption Nichtstaatsbürgern zu einem Aufenthaltstitel verhalfen.