"Brutaler Femizid": Einweisung nach 40 Messerstichen

Ein "außergewöhnlich brutaler Femizid" ist laut Staatsanwältin am Montag am Landesgericht Leoben im Mittelpunkt gestanden. Angeklagt war ein 62-Jähriger, der im November 2023 seine Ehefrau im Bezirk Murtal durch 40 Messerstiche getötet haben soll. Die Geschworenen waren sich in ihrem Urteil einig.

Der Mann verdächtigte seine Frau, einen Liebhaber zu haben, was von Zeugen in keiner Weise bestätigt wurde. Da er als nicht zurechnungsfähig eingestuft wurde, verfügte das Gericht eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

Wie Gerichtspsychiater Manfred Walzl erläuterte, leidet der Mann an einer wahnhaften Störung. Hatte der Gutachter ihn zunächst trotzdem als zurechnungsfähig eingestuft, so revidierte er bei der Verhandlung seine Meinung. Das sei nur ein Zwischengutachten gewesen, so der Sachverständige. Aufgrund dieser Einschätzung wurde den Geschworenen zusätzlich die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit gestellt, die diese verneinten.

Das Paar war seit 1987 verheiratet und hatte einen gemeinsamen Sohn. Die Frau (57) arbeitete in einem Seniorenheim, wo sie nach Verdächtigungen ihres Mannes einem Pfleger näher gekommen sein soll. Der Angeklagte konnte den Nebenbuhler weder genau beschreiben noch seinen Namen nennen.

34 Zentimeter langes Küchenmesser

Am Tag der Tat kam es wegen der angeblichen Untreue wieder einmal zu einem heftigen Streit. Der Ehemann wollte einen Knutschfleck am Hals seiner Frau entdeckt haben. Als die Auseinandersetzung vorbei war, ging der Pensionist in die Küche und holte ein 34 Zentimeter langes Küchenmesser.

Damit stach er seiner Frau, die Zeitung lesend im Wohnzimmer saß, in den Hals. Sie rannte weg, doch er verfolgte sie. Im Stiegenhaus attackierte er sie weiter, ebenso vor dem Haus.

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40 wuchtige Stiche in Kopf, Gesicht, Hals, Schulter, Schlüsselbein und den Rücken verzeichnete die Gerichtsmedizinerin. Der Beschuldigte leidet laut Gerichtspsychiater Manfred Walzl an einer wahnhaften Störung, war aber zurechnungsfähig.

Fremdgegangen? "Ja"

"Bei ihm hat sich ein Schalter im Kopf umgedreht", meinte der Verteidiger, der die Tat seines Mandanten nicht beschönigte, sondern nur auf das Geständnis verwies.

"Glauben Sie immer noch, dass Ihre Frau fremdgegangen ist?", fragte Richter Richard Gollner den Angeklagten. "Ja," lautete die knappe Antwort. Als "Beweise" führte der 62-Jährige Pornofilme am Laptop seiner Frau und Spuren auf der Unterwäsche an.

Außerdem habe sie ständig neue Kleidung gekauft. Der Richter gab zu bedenken, dass das Opfer im Heim Dienstkleidung getragen habe. "Wozu also neue Kleidung für einen Liebhaber?", stellte er in den Raum.

Gestritten, Handtasche durchsucht

Der Enkel des Angeklagten und des Opfers hatte in der kontradiktorischen Vernehmung angegeben, seine Großeltern hätten besonders in den drei bis vier Wochen vor der Tat immer wieder laut gestritten. Er habe auch gesehen, wie der Großvater die Handtasche seiner Frau durchsucht hatte.

Die acht Geschworenen entschieden einstimmig, dass der 62-Jährige den Mord begangen habe. Sie befanden aber auch, dass er nicht zurechnungsfähig sei, wodurch er nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.

Der Pensionist wird in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingeliefert. Er nahm die Entscheidung an, die Anklägerin gab keine Erklärung ab. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Sind Sie Opfer von Gewalt oder kennen Sie jemanden? Hier finden Sie Hilfe:

Frauen-Helpline: 0800/222 555
Gewaltschutzzentrum: 0800/700 217
24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien: 01/71719
Frauenhaus-Notruf: 05 77 22
Männerberatung Wien: 01/603 28 28
Rat auf Draht - Hilfe für Kinder & Jugendliche: 147
Im Fall von akuter Gewalt: Polizei-Notruf: 133

Notrufnummern bei häuslicher Gewalt

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ribbon Zusammenfassung
  • In Leoben steht ein 62-jähriger Pensionist vor Gericht, der seine Ehefrau im November 2023 mit 40 Messerstichen getötet haben soll.
  • Der Angeklagte, der seine Frau der Untreue verdächtigte, leidet laut Gerichtspsychiater an einer wahnhaften Störung und war zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.
  • Trotz seines Geständnisses bleibt der Angeklagte bei seiner Überzeugung, seine Frau sei ihm untreu gewesen, und führt als Beweise unter anderem Pornofilme und neue Kleidung an.