Reif für den Ruhestand: Wann darf man in Pension gehen?
Es ist eines der großen Highlights des Arbeitslebens - das letzte genauer gesagt. Der Pensionsantritt. Ein Moment, dem viele Österreicher:innen entgegenfiebern.
Vielleicht kommen die Kolleg:innen sogar mit einer Torte um die Ecke und man zelebriert gemeinsam den Abschied? Käme für jedes Arbeitsjahr eine Kerze auf den Kuchen, der Platz würde wohl knapp werden.
Aber wie lange muss man in Österreich eigentlich arbeiten, bis man in den wohlverdienten Ruhestand gehen darf? Beziehungsweise welches Pensionsantrittsalter gilt hierzulande?
Regelungen für Männer und Frauen
Welche Regeln für eine Alterspension gelten, hängt unter anderem vom Geburtsjahr ab. Für jene, die ab 1955 geboren wurden, gilt die folgende Rechtslage.
Das Regelpensionsalter ist für Männer und Frauen aktuell noch unterschiedlich. Die reguläre Alterspension können
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Männer mit Vollendung des 65. Lebensjahres und
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Frauen mit Vollendung des 60. Lebensjahres
antreten. Ab 2024 wird das Frauenpensionsalter jedoch stufenweise angehoben und die Altersgrenze wird an jene der Männer angeglichen werden. 2033 soll dann ein einheitliches Regelpensionsalter von 65 Jahren gelten.
Diese Versicherungszeiten braucht es
Wer nach 1954 geboren wurde und die Regelpension antreten will, muss am Stichtag zumindest 180 Versicherungsmonate beziehungsweise 15 Jahre vorweisen können. 84 Monate davon, das sind insgesamt 7 Jahre, muss man ab 2005 erwerbstätig gewesen sein.
Als Erwerbstätigkeit zählen in diesem Fall übrigens auch
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Selbst- und Weiterversicherung, wenn man nahe Angehörige ab der Pflegegeldstufe 3 betreut
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Selbst- und Weiterversicherung für die Pflege eines Kindes mit Behinderung
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eine sogenannte Familienhospizkarenz
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Bezug eines aliquoten Pflegegeldes
Als Versicherungsmonate gelten außerdem Ersatzzeiten für die Kindererziehung vor dem Jahr 2005.
Video: Tipps zur Pensionsvorsorge
Alle Voraussetzungen erfüllt? Dann kann die reguläre Alterspension beim jeweiligen Versicherungsträger beantragt werden. Zuständig ist jener Pensionsversicherungsträger, bei dem der Antragssteller in den letzten 15 Jahren vor der Pension die meisten Versicherungszeiten vermerkt hat.
Wie viel liegt auf Ihrem Pensionskonto?
Im alten Pensionsrecht waren die Bemessungsgrundlage und die Versicherungsdauer (Prozentsatz) maßgeblich für die Höhe der Pension. Im neuen Pensionsrecht ist es die Gutschrift auf dem Pensionskonto.
Um die eigenen Pension zu berechnen, werden alle Beitragsgrundlagen, also zum Beispiel Bruttoeinkommen, eines Jahres zusammengerechnet und mit 1,78 Prozent multipliziert.
Daraus ergibt sich eine erste Teilgutschrift auf das Pensionskonto, die jährlich aufgewertet und mit den Gutschriften aus den folgenden Jahren zusammengezählt wird.
Wer dann seine Bruttopension wissen will, teilt die Summe aus den Gutschriften durch 14.
Zusätzliche Regeln gelten für jene, die Versicherungszeiten vor 2005 haben. Diese sollten 2014 eine Gutschrift auf das Pensionskonto erhalten haben. Alle Pensionsansprüche, die danach gesammelt wurden, werden nach den neuen Regeln des Pensionskontos berechnet.
Wem das alles zu kompliziert ist, für den bietet unter anderem die Arbeiterkammer Unterstützung in Form eines Pensionsrechners an. Er hilft angehenden Pensionist:innen, ihre Pensionshöhe abzuschätzen.
Genug Geld im Alter?
Eine Mindestpension gibt es in Österreich übrigens nicht, die sogenannte Ausgleichszulage wird im Alltag aber häufig so genannt. Diese kann gewährt werden, wenn die reguläre Pension sehr niedrig ist. Bei Alleinstehenden muss das monatliche Einkommen unter 1.217,96 Euro liegen, bei einem Ehepaar unter 1.921,46 Euro (Stand 2024).
Video: Worauf man sich in der Pension verlassen kann
Wer mindestens 30 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung vorzuweisen hat, kann als Pensionist:in einen sogenannten "Ausgleichszulagenbonus" bekommen - maximal 180,31 Euro (Stand 2024).
Ruhestand planen
Wer ein böses Erwachen im Alter vermeiden will, sollte seinen wohlverdienten Ruhestand rechtszeitig planen. Nur wer vorab weiß, wie viel Geld ihm in der Pension zur Verfügung steht, kann reagieren, wenn die Summe nicht den Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht.
Im Pensionsplaner des Vereins für Konsumenteninformation kann man den Weg in die Pension Schritt für Schritt durchgehen.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Die bisherigen Informationen haben sich auf die reguläre Alterspension bezogen. Es gibt jedoch zahlreiche Sonderfälle und Ausnahmen, wenn es um das Thema Pension geht. Von der Korridorpension bis zur Hinterbliebenenpension.
Bei Fragen zur Pension können sich Österreicher:innen unter anderem an
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die Arbeiterkammer
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die Wirtschaftskammer oder
wenden.
Regelungen für Beamt:innen
Öffentliche Bedienstete sind nicht pensionsversichert. Sie bekommen einen sogenannten "Ruhegenuss" vom Staat. Dafür leisten sie einen Beitrag von 12,55 Prozent ihrer Bemessungsgrundlage (dem Gehalt und den bestimmen Zulagen). Alle Informationen zu ihren Pensionsfragen bekommen
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Beamt:innen des Bundes beim BVAEB-Pensionsservice
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Beamt:innen der Länder und Gemeinden bei ihrer personalführenden Dienststelle
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Beamt:innen der Post und Telekom beim Dienstgeber
und generell bei ihrem Dienstgeber.
Die BVAEB wiederum ist zuständig für die Pensionsversicherung nach dem ASVG
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für Arbeiter:innen und Angestellte bei Eisenbahnunternehmen und
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für Personen, die in knappschaftlichen Betrieben oder diesen gleichgestellten Betrieben beschäftigt sind.
Zusammenfassung
- Viele Österreicher:innen fiebern ihrer wohlverdienten Pension bereits entgegen.
- Doch welche Voraussetzungen muss man in Österreich erfüllen, um in Alterspension gehen zu dürfen?
- Welche Altersgrenzen gelten für Männer und Frauen und welche Versicherungszeiten brauche ich?
- PULS 24 hat die Antworten für alle, die ihren Pensionierungszeitpunkt wissen wollen.