APA/APA/Westfalennews/Christian Müller

Obdachloser erstochen: Jahrelange Haft für drei 15-Jährige

Das Gericht im deutschen Detmold verurteilte am Freitag den 15-jährigen Haupttäter zu sechs Jahren und sechs Monaten. Die beiden anderen müssen ebenfalls wegen Totschlags für je fünf Jahre ins Gefängnis.

Die drei 15-Jährigen wurden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Sie töten den 47-jährigen Obdachlosen im Herbst 2023 in Horn-Bad Meinberg im Kreis Lippe. Zuschauer und Presse waren im Gerichtssaal nicht zugelassen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. 

Der Haupttäter hatte mit einem Messer zugestochen. Die anderen beiden haben laut Gericht vom Messer gewusst, haben ihren Freund aber nicht aufgehalten. Das leugneten die beiden zwar, der Richter glaubte ihnen aber nicht.

Alkohol und Drogen

Weil sie gestanden, wurde das als strafmildernd gewertet. Alle drei waren stark betrunken und auf Drogen und darum vermindert schuldfähig.

Die drei Teenager baten den Vater des Obdachlosen, der beim Prozess dabei war, vor dem Urteil um Entschuldigung.

Jugendliche genervt, dann filmten sie Messerattacke mit

Über das Motiv wurde im Prozess nur im Ansatz gesprochen. Der Obdachlose soll die Jugendlichen genervt haben. Als er aus ihrer Wodkaflasche etwas trinken wollte, sei die Stimmung umgeschlagen. Das Maß an Gewalt sei erschreckend gewesen, begründete das Gericht das Urteil. Die Jugendlichen filmten den Angriff mit dem Handy, die Aufnahme wurde im Prozess gezeigt. 

ribbon Zusammenfassung
  • Das Gericht im deutschen Detmold verurteilte am Freitag den 15-jährigen Haupttäter zu sechs Jahren und sechs Monaten.
  • Die beiden anderen müssen ebenfalls wegen Totschlags für je fünf Jahre ins Gefängnis.
  • Weil sie gestanden, wurde das als strafmildernd gewertet. Alle drei waren stark betrunken und auf Drogen und darum vermindert schuldfähig.
  • Der Obdachlose soll die Jugendlichen genervt haben. Als er aus ihrer Wodkaflasche etwas trinken wollte, sei die Stimmung umgeschlagen.
  • Die Jugendlichen filmten den Angriff mit dem Handy, die Aufnahme wurde im Prozess gezeigt.