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Subventionsbetrug

Starkoch Schuhbeck muss wieder vor Gericht

Neuer Prozess gegen Alfons Schuhbeck: Der Star-Koch muss sich vom 24. Juni an erneut vor Gericht verantworten, wie das Landgericht München I mitteilte.

Es geht dabei unter anderem um den Vorwurf des Subventionsbetrugs. Vier Verhandlungstage wurden angesetzt, das Urteil könnte damit am 14. Juli fallen. Die Anklage, die die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr erhoben hatte, wurde zum größten Teil zur Hauptverhandlung zugelassen.

Anwälte: Schuhbeck will sich verteidigen

Darin wird dem Star-Koch Insolvenzverschleppung in neun Fällen, Betrug in vier Fällen, versuchten Betrug in fünf Fällen und Subventionsbetrug in 19 Fällen vorgeworfen.

Der Vorwurf, Schuhbeck habe in hunderten Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt - "im Hinblick auf eine zu erwartende Verurteilung in den anderen Tatkomplexen", wie das Gericht mitteilte.

"Herr Schuhbeck wird sich gegen die Anklagevorwürfe verteidigen. Zur Sache hat er sich bislang nicht geäußert", hatten seine Anwälte Norbert Scharf und Joachim Eckert zur Anklageerhebung im Oktober mitgeteilt. "Voreilige Festlegungen oder Profilierungen verbieten sich angesichts von Stand und Umfang des Verfahrens."

Schuhbeck bereits in Haft

Laut Staatsanwaltschaft soll Schuhbeck unter anderem zu Unrecht Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen beantragt haben. Die Behörde wirft Schuhbeck vor, Coronahilfen und andere Subventionen in Höhe von 460.000 Euro erschlichen zu haben. Der 75-Jährige sitzt derzeit bereits in Haft.

2023 hatte er seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe angetreten.

Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Zusammenfassung
  • Neuer Prozess gegen Alfons Schuhbeck: Der Star-Koch muss sich vom 24. Juni an erneut vor Gericht verantworten, wie das Landgericht München I mitteilte.
  • Es geht dabei unter anderem um den Vorwurf des Subventionsbetrugs.
  • Vier Verhandlungstage wurden angesetzt, das Urteil könnte damit am 14. Juli fallen.
  • Die Anklage, die die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr erhoben hatte, wurde zum größten Teil zur Hauptverhandlung zugelassen.