Getötetes Baby: Nun wird gegen Opa ermittelt
Gegen den Großvater eines Neugeborenen, das im Februar 2023 in einer Wohnung im steirischen Kapfenberg tot entdeckt worden war, sind nun Ermittlungen eingeleitet worden.
Andreas Riedler, Sprecher der Staatsanwaltschaft Leoben, bestätigte am Sonntag auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht der "Kronen Zeitung".
Demnach würden ein gerichtsmedizinisches als auch ein gynäkologisches Gutachten dem Geständnis der Mutter widersprechen.
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Mutter gab an, Kind getötet zu haben
Diese hatte angegeben, ihr Kind ohne fremde Hilfe getötet zu haben. Die damals 27-jährige Mutter hatte ihr Kind am 21. Februar 2023 am späten Abend allein in ihrer Wohnung zur Welt gebracht und dabei offensichtlich selbst auch viel Blut verloren.
Unter dem Einfluss der Entbindung soll sie ihr Baby direkt nach der Geburt getötet haben. Neue Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung hätten jedoch ergeben, dass die Mutter in ihrem Zustand nicht alleine zur Tat fähig gewesen sein konnte, so Riedler.
Strangulations- und Stichverletzungen
Laut Obduktion starb das Kind etwa drei bis vier Stunden nach der Geburt, am 22. Februar 2023. Am Körper des Säuglings wurden Strangulations- und Stichverletzungen sowie Verletzungen durch stumpfe Gewalt gefunden.
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Die Mutter wurde im vergangenen Juni wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt verurteilt. Gegen das erstinstanzliche Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Leoben Rechtsmittel erhoben. Das Oberlandesgericht Graz erhöhte auf eine teilbedingte Haftstrafe (20 Monate, vier davon unbedingt).
Wie Riedler weiter ausführte, könne der Tatbestand der Tötung eines Kindes bei der Geburt nur für die Mutter gelten, wenn sie die Tat noch unter dem Einfluss der Entbindung begangen hätte. Die Ermittlung gegen den Vater der Verurteilten laufen deshalb wegen Beitrag zum Mord.
Video: 27-Jährige tötet Sohn nach Geburt
Zusammenfassung
- Im Fall eines getöteten Babys im Februar 2023 in Kapfenberg gerät nun der Großvater des Kindes in den Fokus der Ermittlungen.
- Die Mutter war wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt verurteilt worden.
- Jedoch widersprechen sich Gutachten nun den Angaben der Mutter.
- Diese hatte angegeben, ihr Kind ohne fremde Hilfe getötet zu haben.