Nehammer prüft in Sachen Gewaltschutz Waffengesetz-Änderung
Dafür werde es mehr Geld brauchen, erklärte Zadic am Samstag in der Ö1-Reihe "Im Journal zu Gast". Diesbezüglich sei man mit dem Koalitionspartner ÖVP in Endabstimmung. In puncto Prozessbegleitung müsse ein gewisser Informationsmangel behoben und Betroffene vermehrt aufmerksam gemacht werden, dass es diese Angebote gebe. Diesbezüglich habe sie einen Erlass überarbeitet. Für Frauen und Kinder sei eine psychosoziale und juristische Begleitung in diesem Bereich wichtig, betonte die Justizministerin.
Zadic konstatierte in diesem Bereich auch eine zu geringe Verurteilungsrate. Daher habe sie die Staatsanwaltschaften per Erlass angewiesen, zusätzlich zu Zeugenaussagen Beweise zu sammeln. So könne es im Falle von Entschlagungen dennoch zu Verurteilungen kommen.
"Wir müssen alles tun, um Waffenbesitzer, die als Gefährder amtsbekannt werden, so klar und deutlich wie möglich einzuschränken", sagte Nehammer am Samstag in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Daher habe er die Experten beauftragt, im Zuge der ohnehin geplanten Änderung des Waffengesetzes auch schärfere Regeln im Bereich der Gewalt in der Privatsphäre zu prüfen. So könnte etwa der Entzug von Waffendokumenten bei Betretungs- und Annäherungsverboten noch schärfer geregelt werden. Im Zuge des Anti-Terror-Pakets wird in den kommenden Tagen eine Änderung des Waffengesetzes in Begutachtung geschickt.
Zadic bezeichnete die gestiegenen Zahlen beim Waffenkauf als "alarmierend". "Hier werden wir etwas tun müssen", so Zadic, die sich diesbezüglich "intensiv" mit dem Innenministerium zusammensetzen wolle.
Zusammenfassung
- Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) prüft eine Änderungen im Waffengesetz im Bezug auf Gewalt in der Privatsphäre.
- So könnte etwa der Entzug von Waffendokumenten bei Betretungs- und Annäherungsverboten noch schärfer geregelt werden.
- Zadic konstatierte in diesem Bereich auch eine zu geringe Verurteilungsrate.
- Im Zuge des Anti-Terror-Pakets wird in den kommenden Tagen eine Änderung des Waffengesetzes in Begutachtung geschickt.