Muslimbruderschaft-Razzia: Offenbar prominente Namen unter Verdächtigen
An mehr als einem Dutzend Adressen in ganz Österreich begannen am Montag um 5 Uhr früh die Razzien der Operation "Luxor" gegen Muslimbrüder und der Hamas in Österreich. 930 Polizisten waren daran beteiligt, es gab rund 60 Hausdurchsuchungen.
Neben Moscheen wurden auch zahlreiche Vereinslokalen, Firmen und private Wohnungen und Stiftungen durchsucht. In der Steiermark zum Beispiel der "Liga Kulturverein" im Bezirk Lend, die Ar Rahmed-Moschee in Gösting und das Islamische Kulturzentrum in Gries. Beschlagnahmt wurde unter anderen Computer, Handys, Festplatten und Bargeld. Waffen wurde nicht gefunden.
Bekannte Namen
Auch öffentlich bekannte muslimische Wissenschaftler und Aktivisten zählen laut PULS 24 Informationen zu den Verdächtigen. Unter anderen ein österreichischer Politikwissenschaftler, der mit jährlichen Islamreports bekannt wurde und ehemalige Vertreter der "Muslimischen Jugend Österreich". U-Haft wurde über niemanden verhängt, es gilt die Unschuldsvermutung.
So gefährlich ist die Muslimbruderschaft in Österreich
Der Politikwissenschaftler Nicolas Stockhammer erklärt im Gespräch mit PULS 24 Moderatorin Alina Marzi wie gefährlich die Muslimbruderschaft in Österreich ist.
Zusammenfassung
- An mehr als einem Dutzend Adressen in ganz Österreich begannen am Montag um 5 Uhr früh die Razzien der Operation "Luxor" gegen Muslimbrüder und der Hamas in Österreich.
- Neben Moscheen wurden auch zahlreiche Vereinslokalen, Firmen und private Wohnungen und Stiftungen durchsucht.
- In der Steiermark zum Beispiel der "Liga Kulturverein" im Bezirk Lend, die Ar Rahmed-Moschee in Gösting und das Islamische Kulturzentrum in Gries.
- Auch öffentlich bekannte muslimische Wissenschaftler und Aktivisten zählen laut PULS 24 Informationen zu den Verdächtigen.
- Unter anderen ein österreichischer Politikwissenschaftler, der mit jährlichen Islamreports bekannt wurde und ehemalige Vertreter der "Muslimischen Jugend Österreich". U-Haft wurde über niemanden verhängt, es gilt die Unschuldsvermutung.