APA/APA (dpa)/Rochus Görgen

Massentests für Justizwachebeamte vorgesehen

Die Justiz bietet ab sofort allen Bediensteten im Strafvollzug die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis auf das Coronavirus testen zu lassen. Wie das Justizministerium auf APA-Anfrage mitteilte, sind sämtliche Justizanstalten am Mittwoch dahin gehend von der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen informiert worden. Ausreichende Antigentests stünden in den 28 Justizanstalten zur Verfügung, hieß es.

Maßgeblich für diesen Schritt dürften die Infektionszahlen in den Gefängnissen sein, die zuletzt deutlich gestiegen sind. Während es im Frühjahr und Sommer kaum bzw. eine überschaubare Anzahl von Infizierten gegeben hat, wurden am Mittwoch Dezember 68 positiv getestete Häftlinge registriert. Das entsprach 0,68 Prozent der aktuell Inhaftierten. Aufseiten des Personals waren 52 Mitarbeiter bzw. 1,3 Prozent der Belegschaft nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert.

Mit Abstand am Stärksten betroffen ist derzeit die Justizanstalt (JA) Garsten in Oberösterreich (Bezirk Steyr-Land), wo es 38 infizierte Insassen gibt. Zusätzlich wurde bei drei Justizwachebeamte eine Corona-Infektion nachgewiesen. Österreichweit sind gegenwärtig elf Justizanstalten "coronafrei", teilte das Justizministerium mit.

Als Folge dieser Entwicklung sollen Justizwachebeamte jetzt nach - beispielsweise urlaubsbedingten - Dienstabwesenheiten von mehr als einer Woche bei Wiederantritt des Dienstes einem hauseigenen Antigentest unterzogen werden. Liefert dieser ein positives Testergebnis, ist ein PCR-Referenztest durchzuführen.

Auch Insassen können sich testen lassen - laut Justizministerium "in begründeten Fällen", wobei dabei "nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Zweckmäßigkeit" vorgegangen wird. Es muss also ein konkreter Verdacht auf einen Virenbefall - etwa das Auftreten typischer Symptome - vorliegen.

Die aktuell infizierten Häftlinge sind allesamt in Isolationsabteilungen bzw. separierten Zugangsabteilungen untergebracht, um eine Ansteckung anderer Gefangener bzw. Justizwachebeamter zu verhindern. Die Generaldirektion für den Strafvollzug betonte in diesem Zusammenhang, man habe zusätzliche, über die seit längerem bestehenden Regelungen hinaus geschaffene Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus getroffen. So kann über betroffene Abteilungen Quarantäne verhängt werden, in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden wurde die Kontaktpersonennachverfolgung intensiviert, außerdem wird verstärkt auf FFP-2 Masken gesetzt. Der Chefärztliche Dienst der Generaldirektion ist in den laufenden Betrieb eingebunden, die medizinische Versorgung der Insassen sei "zu jeder Zeit sichergestellt", wurde betont.

"Die Strafvollzugsbediensteten werden laufend sensibilisiert, nicht nur die Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten, sondern besondere Achtsamkeit und Selbstdisziplin walten zu lassen", bekräftigte Christina Ratz, Ressortmediensprecherin im Justizministerium, am Mittwochabend. Dies diene "dem Erhalt der eigenen Gesundheit und der Minimierung der Verbreitung von Covid-19", betonte Ratz gegenüber der APA. Insbesondere soll damit die Einschleppung des Virus in die Justizanstalten durch Unbedachtheiten verhindert werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Justiz bietet ab sofort allen Bediensteten im Strafvollzug die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis auf das Coronavirus testen zu lassen.
  • Wie das Justizministerium auf APA-Anfrage mitteilte, sind sämtliche Justizanstalten am Mittwoch dahin gehend von der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen informiert worden.
  • Ausreichende Antigentests stünden in den 28 Justizanstalten zur Verfügung, hieß es.