APA/APA (Archiv/Gruber)/JAKOB GRUBER

Maibaumfeste auf Sparflamme, Aufstellen durch Firmen erlaubt

Der vielerorts beliebte Brauch des Maibaumaufstellens wird aufgrund der Coronakrise heuer anders ausfallen als sonst. Das Aufstellen an einem öffentlichen Ort mit Publikum ist als Veranstaltung zu werten und somit untersagt. Wie das Innenministerium am Donnerstag auf APA-Anfrage bekräftigte, ist es auch Feuerwehren grundsätzlich nicht gestattet.

Der vielerorts beliebte Brauch des Maibaumaufstellens wird aufgrund der Coronakrise heuer anders ausfallen als sonst. Das Aufstellen an einem öffentlichen Ort mit Publikum ist als Veranstaltung zu werten und somit untersagt. Wie das Innenministerium am Donnerstag auf APA-Anfrage bekräftigte, ist es auch Feuerwehren grundsätzlich nicht gestattet.

Möglich ist das Aufrichten eines Baumes, das traditionell am 30. April erfolgt, im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit durch eine Firma oder Gemeindebedienstete, wie seitens des Ministeriums präzisiert wurde. Dies muss freilich ohne Zuschauer und mit den gültigen Sicherheitsauflagen wie dem Einhalten eines Mindestabstands von einem Meter zwischen den beteiligten Personen stattfinden.

Ein traditionell händisches Aufstellen des Maibaums ist nicht möglich, wie es in einem Schreiben der niederösterreichischen Bezirkhauptmannschaften hieß. Laut einem Bericht des "Kurier" wollten die Behörden das Baumaufrichten zunächst grundsätzlich untersagen. Am Mittwoch erfolgte nach Telefonaten mit den Bürgermeistern aber eine Anpassung.

In Graz wird der Maibaum am Hauptplatz mit einem Kran aufgestellt. Und zwar um 5.00 Uhr am Morgen, um Zuschauer zu vermeiden, wie Obmann Franz Rieger vom Trachtenverband Graz und Umgebung der APA berichtete. Der Baum werde am 30. April gewöhnlich in den Morgenstunden aufgerichtet, heuer aber noch früher. Die für 1. Mai geplante Tanzveranstaltung fällt dagegen aus - ebenso wie die Festivitäten beim Umschneiden des Baumes, die für 27. Juni avisiert waren. Finanziell bedeute dies Einbußen.

Die derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen sind zumindest bis 30. April in Kraft. Ob sich die wesentlichen Bestimmungen gegen die Ausbreitung des Coronavirus am 1. Mai - wenn in vielen Orten im Normalfall Maifeste gefeiert würden - ändern werden, bleibt abzuwarten. Die Regierung will kommende Woche über das weitere Vorgehen informieren.

ribbon Zusammenfassung
  • Der vielerorts beliebte Brauch des Maibaumaufstellens wird aufgrund der Coronakrise heuer anders ausfallen als sonst.
  • Das Aufstellen an einem öffentlichen Ort mit Publikum ist als Veranstaltung zu werten und somit untersagt.
  • Wie das Innenministerium am Donnerstag auf APA-Anfrage bekräftigte, ist es auch Feuerwehren grundsätzlich nicht gestattet.
  • Der Baum werde am 30. April gewöhnlich in den Morgenstunden aufgerichtet, heuer aber noch früher.