APA/JAKOB GRUBER

Land befasst Staatsanwaltschaft mit Ischgler Corona-Fall

Das Land Tirol hat wegen eines offenbaren Ischgler Corona-Falles die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Der Grund: Ein deutsches Medium, laut APA-Informationen das ZDF, informierte die Gemeinde Ischgl, dass in einem dortigen Betrieb schon Ende Februar ein positiver Fall bekannt gewesen sein soll. Der namentlich nicht genannte Betrieb soll den Fall jedoch nicht der Gesundheitsbehörde gemeldet haben.

Das Land Tirol hat wegen eines offenbaren Ischgler Corona-Falles die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Der Grund: Ein deutsches Medium, laut APA-Informationen das ZDF, informierte die Gemeinde Ischgl, dass in einem dortigen Betrieb schon Ende Februar ein positiver Fall bekannt gewesen sein soll. Der namentlich nicht genannte Betrieb soll den Fall jedoch nicht der Gesundheitsbehörde gemeldet haben.

Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft bestätigte der APA indes den Erhalt der entsprechenden Sachverhaltsdarstellung, die derzeit allein auf den Informationen des Mediums basiert. Ein offizielles Ermittlungsverfahren sei noch nicht eingeleitet worden, erklärte Sprecher Hansjörg Mayr. Eine Entscheidung darüber werde Dienstag oder Mittwoch fallen. Es brauche jedenfalls noch weitere Informationen seitens des Landes.

Der entsprechende Tatbestand, auf denen sich Ermittlungen gründen könnten, laute auf Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Dabei handle es sich sowohl um ein Vorsatz- als auch ein Fahrlässigkeitsdelikt. Es könne also auch jemand zur Verantwortung gezogen werden, der es unterlässt, die Gefährdung hintanzuhalten, obwohl er dazu verpflichtet wäre.

Der Fall, der eine Mitarbeiterin betroffen hatte, soll so gehandhabt worden sein, dass diese nach Hause geschickt wurde, hieß es. Ob es sich bei dem Fall tatsächlich um einen positiven Corona-Fall handelt - dafür wäre eine Testung notwendig - oder um einen Verdachtsfall, war zunächst unklar und auch dem Land nicht bekannt. Es handle sich jedoch um "derart ernste Vorwürfe, dass dem sofort nachzugehen ist", sagte ein Sprecher der APA. Deshalb habe die Bezirkshauptmannschaft Landeck die Information als Sachverhaltsdarstellung übermittelt.

Auch vonseiten der Bezirkshauptmannschaft Landeck werde nach dem Epidemiegesetz ermittelt, hieß es. Es stehe der Vorwurf im Raum, dass eine meldepflichtige Erkrankung oder deren begründeter Verdacht nicht an die Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet worden sei.

"Die Gesundheitsbehörden weisen in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass unter anderem auch für InhaberInnen von Gast- und Schankbetrieben bei meldepflichtigen Erkrankungen, zu denen auch das Coronavirus zählt, eine gesetzliche Meldepflicht besteht", erklärte das Land. Man mache "ausdrücklich und wiederholt darauf aufmerksam, dass LokalbesitzerInnen bei Nichtanzeige einer meldepflichtigen Krankheit eine Anzeige nach dem Epidemiegesetz droht."

Das Land Tirol war hinsichtlich des "Herdes" Ischgl in den vergangenen Tagen massiv unter Beschuss geraten. Den Behörden und politisch Verantwortlichen wie Landeshauptmann Günther Platter und Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (beide ÖVP) wurde vorgeworfen, zu spät auf die Entwicklungen reagiert und auf die Seilbahn- und Tourismusindustrie Rücksicht genommen zu haben.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Land Tirol hat wegen eines offenbaren Ischgler Corona-Falles die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
  • Der Grund: Ein deutsches Medium, laut APA-Informationen das ZDF, informierte die Gemeinde Ischgl, dass in einem dortigen Betrieb schon Ende Februar ein positiver Fall bekannt gewesen sein soll.
  • Der namentlich nicht genannte Betrieb soll den Fall jedoch nicht der Gesundheitsbehörde gemeldet haben.