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Kinderschutz: Expertinnen gegen legistischen "Schnellschuss"

Nachdem sich Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) und Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) für ein generelles Berufs- und Tätigkeitsverbot für wegen Kindesmissbrauchs Vorbestrafte in der Kinder- und Jugendarbeit ausgesprochen haben und ein entsprechender Gesetzesentwurf angekündigt wurde, warnt der Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren vor einem legistischen "Schnellschuss". Vielmehr sei ein "besonnenes, konzentriertes Vorgehen" gefragt.

Der Vorstoß der Politik in Richtung Verbesserungen im Kinderschutz und Stärkung der Ressourcen sei sehr zu begrüßen, betonte Geschäftsführerin Martina Wolf. Allerdings bedürfe es dafür mehr als strafrechtlicher Veränderungen. Benötigt werde ein nachhaltig wirksames, bundesweit geltendes Kinderschutzpaket, das sowohl präventive Maßnahmen beinhaltet als auch den Ausbau der Intervention und Vernetzung zum Ziel hat.

Die Kinderschutzzentren bekräftigten am Donnerstag ein bundesweites Kinderschutzgesetz. "Und wenn man den Kinderschutz wieder auf Bundesebene hebt, sollten Expertinnen und Experten in die Gesetzwerdung eingebunden werden. So oft werden Gesetze ja nicht geändert. Daher sollte dabei nicht gehudelt werden", meinte Wolf im Gespräch mit der APA. Ein allfälliger Gesetzesentwurf "gehört mit den Expertinnen und Experten abgestimmt", hielt sie fest.

Umfassendes Monitoring der Kinderrechte

Darüber hinaus verlangen die Kinderschutzzentren eine permanente Kindeswohlkommission, die als Ansprechstelle und bei Anlassfällen koordiniert und in Abstimmung mit regionalen Fachstellen tätig wird. "Auch ein umfassendes Monitoring der Einhaltung der Kinderrechte sowohl strukturell als auch im konkreten Einzelfall ist in Österreich derzeit nicht umgesetzt", urgierte Hedwig Wölfl, stellvertretende Vorsitzende im Bundesverband und Geschäftsführerin der Kinderschutzorganisation Möwe, in einer Presseaussendung. Das gehöre geändert und im Kinderschutzgesetz verankert.

Dieses biete die Chance auf bundesweite Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt und Festlegung von Kriterien für Anbieterinnen und Anbieter von Kursen und Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche, gab der Bundesverband zu bedenken. Darüber hinaus gewährleiste es Rechtssicherheit für den notwendigen Info-Austausch bei Hochrisikofällen zwischen Opferschutzeinrichtungen und den jeweiligen Einrichtungen und Vereinen.

"Gelebte Kinderschutzkonzepte und verbindliche Vorgaben"

"Die Qualitätskontrolle von Kinderschutz und Angeboten im Kinder- und Jugendbereich muss bundesweit erfolgen", bekräftigte der Bundesverband der Kinderschutzzentren. Eine regelmäßige Überprüfung sei unabdingbar: "Dazu gehören gelebte Kinderschutzkonzepte, verbindliche Vorgaben, was die Aufnahme und Qualifikation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft, sowie regelmäßige, kinderschutzspezifische Fortbildung und Supervision."

Sicherheit durch Schulungen

"Wenn wir von Kinderschutz im institutionellen Kontext sprechen, müssen wir uns auch mit den Rahmenbedingungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auseinandersetzen. Wir brauchen Sicherungsmaßnahmen, aber auch Sicherheit durch klare Abläufe und Schulung für jene, die in diesen Bereichen arbeiten", unterstrich Petra Birchbauer, Vorsitzende im Bundesverband der Kinderschutzzentren.

Denn gerade mit dem Bekanntwerden von Missbrauchsfällen steige die Angst von Eltern und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, etwas zu übersehen. Auch Falschbeschuldigungen, die sich insbesondere gegen männliche Mitarbeiter richten, würden befürchtet. Gerade männliche Mitarbeiter würden "dringend im pädagogischen und psychosozialen Bereich" gebraucht, bemerkte Birchbauer.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Vorstoß der Politik in Richtung Verbesserungen im Kinderschutz und Stärkung der Ressourcen sei sehr zu begrüßen, betonte Geschäftsführerin Martina Wolf.
  • Benötigt werde ein nachhaltig wirksames, bundesweit geltendes Kinderschutzpaket, das sowohl präventive Maßnahmen beinhaltet als auch den Ausbau der Intervention und Vernetzung zum Ziel hat.